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Alleintäter

Alleintäter

Alleintäter (Einzeltäter) ist, wer die Straftat selbst begeht und nicht Mittäter oder mittelbarer Täter ist. Der Alleintäter verwirklicht alle Tatbestandsmerkmale in eigener Person und ist dabei von anderen unabhängig.

Wichtig: Der Begriff wird insbesondere in Abgrenzung zur mittelbaren Täterschaft verwendet: selbst (!) oder durch einen anderen (§ 25 Abs. 1 StGB).

  • Im Strafgesetzbuch findet sich der Ausdruck Alleintäter nicht.
  • Häufig wird hierfür auch der Begriff des unmittelbaren Täters verwendet.

Nur wer Alleintäter sein kann, kann auch Mittäter sein
(Mit-)Täterschaftliche Tatbegehung setzt voraus, dass der betreffende Komplize die Tat auch als Alleintäter selbst und eigenhändig begehen könnte; wer nicht Täter sein kann, der kann auch nicht Mittäter sein.
Jan Dehne-Niemann

FAQ: Alleintäter




FAQ

Ist der Begriff des Alleintäters gesetzlich definiert?

Sind Nebentäter Alleintäter oder Mittäter?

Ist ein mittelbarer Täter Alleintäter?


Strafrecht Definitionen > Beteiligung > Täterschaft > Alleintäter | Mittäterschaft | Mittelbare Täterschaft | Nebentäter
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Verwandte Themen: Nebentäter | Mittäter | Eigenhändiges Delikt


Links

Prüfungsschema Täterschaft/Teilnahme
Crashkurs Täterschaft und Teilnahme
BGHSt 11,268 (Verfolgerfall): Mittäter kann nur sein, wer auch Alleintäter sein kann (PDF)
Hendrik Boß: Der halbherzige Rücktritt · Zum Rücktritt des Alleintäters vom beendeten Versuch (2002) | Amazon #Anzeige

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