Beim beendeten Versuch hat der Täter nach seiner Vorstellung alles getan, was für die Tatvollendung nötig ist.
Erklärung
Beim beendeten Versuch ist die Tat noch nicht vollendet, jedoch hat der Täter nach seiner Vorstellung alles getan, was dafür nötig ist.
Beispiel: T stellt um 17 Uhr eine Zeitbombe am Bahnhof ab, die um 18 Uhr von allein explodieren soll.
Solange der Erfolg noch nicht eingetreten ist, verbleiben dem Täter zwei Möglichkeiten des strafbefreienden Rücktritts vom Versuch:
Der Täter setzt eine neue Kausalkette in Gang, die für den Nichteintritt des Erfolgs ursächlich wird (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 StGB). Er kehrt zum Beispiel zum Bahnhof zurück und schaltet die Bombe aus.
Oder er bemüht sich ernsthaft darum, den Erfolg zu verhindern, aber die Vollendung der Tat entfällt aus anderen Gründen (§ 24 Abs. 1 Satz 2 StGB). Beispiel: Kurz bevor der Täter die Bombe ausschalten kann, hat dies bereits die Polizei getan.
Auch wenn sich der Täter nach der letzten Ausführungshandlung keine Gedanken über die Folgen seiner Handlung macht, liegt nach der Rechtsprechung ein beendeter Versuch vor.
BGH: Beendeter Tötungsversuch Ein beendeter Tötungsversuch, bei dem der Täter für einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch den Tod des Opfers durch eigene Rettungsbemühungen verhindern oder sich darum zumindest freiwillig und ernsthaft bemühen muss, ist […] anzunehmen, wenn er zu diesem Zeitpunkt den Eintritt des Todes bereits für möglich hält oder sich keine Vorstellungen über die Folgen seines Tuns macht. BGH 4 StR 464/18
FAQ
Wann ist ein Versuch beendet?Wenn der Täter nach seiner Vorstellung alles getan hat, damit sich der Tatbestand verwirklicht. Die Tat ist aber noch nicht vollendet.
Ist ein Rücktritt vom beendeten Versuch möglich?Ja, solange der Erfolg noch nicht eingetreten ist und der Täter die Vollendung verhindert (§ 24 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. StGB) oder die Tat aus anderen Gründen nicht vollendet wird, der Täter sich darum aber freiwillig und ernsthaft bemüht (§ 24 Abs. 1 Satz 2 StGB).
→ Prüfungsschema Versuch
→ Prüfungsschema Rücktritt vom Versuch
→ Crashkurs Versuch
→ BGHSt 40, 304: Abgrenzung beendeter/unbeendeter Versuch → Hendrik Boß: Der halbherzige Rücktritt · Zum Rücktritt des Alleintäters vom beendeten Versuch (2002) | Amazon #Anzeige
→ Markus Kampermann: Grundkonstellationen beim Rücktritt vom Versuch · Zur Abgrenzung von fehlgeschlagenem, unbeendetem und beendetem Versuch in § 24 Abs. 1 StGB (1992) | Amazon #Anzeige
→ Hubertus Kolster: Die Qualität der Rücktrittsbemühungen des Täters beim beendeten Versuch (1992) | Amazon #Anzeige
→ Björn Burkhardt: Der Rücktritt als Rechtsfolgebestimmung: Eine Untersuchung anhand des Abgrenzungsproblems von beendetem und unbeendetem Versuch (1975) | Amazon #Anzeige