Ein Dauerdelikt ist das Gegenstück zum Zustandsdelikt. Für die Tatbestandsverwirklichung ist zwar ebenfalls die Herbeiführung des Zustands ausreichend. Das Dauerdelikt ist jedoch erst dann beendet, wenn der betreffende Zustand beseitigt ist.
Beispiele:
Für die Frage der Vollendung und Beendigung der Tat gilt:
BGH: Nachstellung (§ 238 StGB) ist kein DauerdeliktAls Dauerdelikt sind nur solche Straftaten anzusehen, bei denen der Täter den von ihm in deliktischer Weise geschaffenen rechtswidrigen Zustand willentlich aufrecht erhält oder die deliktische Tätigkeit ununterbrochen fortsetzt, so dass sich der strafrechtliche Vorwurf sowohl auf die Herbeiführung als auch auf die Aufrechterhaltung des rechtswidrigen Zustands bezieht. 'Stalking'-Angriffe zeichnen sich demgegenüber durch zeitlich getrennte, wiederholende Handlungen aus, die nicht zu einem gleichbleibenden und überbrückenden deliktischen Zustand führen.
BGH 3 StR 244/09
Wann ist ein Dauerdelikt vollendet?
Wann ist ein Dauerdelikt beendet?
Strafrecht Definitionen > Deliktsformen > Zustandsdelikt > Dauerdelikt
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