Der Defensivnotstand (§ 228 BGB) rechtfertigt die Zerstörung oder Beschädigung einer Sache, von der eine Gefahr ausgeht. Voraussetzungen:
Beispiel: Lauras Hund greift Lena an. Lena ersticht den Hund. § 228 BGB in Bezug auf die Tötung des Hundes (§ 303 StGB).
Die Geltung einer zivilrechtlichen Norm als strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund folgt aus dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung: Was zivilrechtlich erlaubt ist, darf nicht strafrechtlich verboten sein.
Der Gegensatz zum Aggressivnotstand besteht darin, dass die Gefahr beim Defensivnotstand von der Sache selbst ausgeht. Das ist beim Aggressivnotstand nicht der Fall.
§ 228 BGB: Notstand
Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht. Hat der Handelnde die Gefahr verschuldet, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet.
→ FAQ: Defensivnotstand
→ Video: Defensivnotstand in 53 Sekunden
Ist beim Defensivnotstand eine Güterabwägung erforderlich?
Was ist der Unterschied zwischen Defensivnotstand und Aggressivnotstand?
Warum gilt die BGB-Norm über den Defensivnotstand auch im Strafrecht?
▸ Definition · Defensivnotstand
▸ Voraussetzungen · Gefahr durch eine Sache
▸ Vergleich · Aggressivnotstand
Strafrecht Definitionen > Rechtswidrigkeit > Rechtfertigungsgründe > Defensivnotstand | Notwehr | Rechtfertigender Notstand | Rechtfertigende Einwilligung | Aggressivnotstand | Festnahmerecht | Rechtfertigende Pflichtenkollision | Züchtigungsrecht | Subjektives Rechtfertigungselement
A-B |
D-E |
F-J |
K-O |
P-R |
S-T |
U-Z
Verwandte Themen: Aggressivnotstand | Rechtfertigender Notstand | Rechtfertigungsgründe
→ Prüfungsschema Defensivnotstand
→ Crashkurs Rechtswidrigkeit
→ Gian Martin: Defensivnotstand unter besonderer Berücksichtigung der Haustyrannentötung
(2010) | Amazon #Anzeige
→ Wiebke Buchkremer: Präventive Verteidigung · Der präventive Defensivnotstand bei pflichtwidrigem Verhalten des Eingriffsopfers am Beispiel der Haustyrannenmordfälle (2008) | Amazon #Anzeige
→ Lena Kühnbach: Solidaritätspflichten Unbeteiligter · Dargelegt am Beispiel von Aggressivnotstand, Defensivnotstand, unterlassener Hilfeleistung und polizeilichem Notstand (2007) | Amazon #Anzeige
→ Lars Otte: Der durch Menschen ausgelöste Defensivnotstand (1997) | Amazon #Anzeige