jurAbisZ.de | Strafrecht Definitionen
A-B | D-E | F-J | K-O | P-R | S-T | U-Z

Echtes Unterlassungsdelikt

Echtes Unterlassungsdelikt

Ein echtes Unterlassungs­delikt ist ein Delikt, das bereits in der Norm den Verstoß gegen eine Handlungspflicht beschreibt. Die Nichtvornahme einer bestimmten Handlung erfüllt den Tatbestand.

Beispiele für echte Unterlassungsdelikte:

Echte Unterlassungsdelikte zeichnen sich dadurch aus, dass ein bestimmtes Handlungsgebot Kern des Tatbestands ist. Bei unechten Unterlassungsdelikten dagegen wird das Handlungsgebot erst über § 13 StGB und die damit verbundene Garantenstellung ausgelöst.

BGH: Bei echten Unterlassungsdelikten ist § 13 StGB nicht anwendbar
Für 'echte' Unterlassungsdelikte gilt § 13 StGB nicht. 'Echte' Unterlassungsdelikte müssen keinen Taterfolg aufweisen. So verhält es sich letztlich hier. Das pflichtwidrige Garantenverhalten führt im Rahmen von § 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht zu einer Verantwortlichkeit für den daraus resultierenden Verletzungserfolg, sondern zur strafrechtlichen Haftung für die nicht abgewendete konkrete Gefahr.
1 StR 233/11

FAQ: Echtes Unterlassungsdelikt




FAQ

Was ist ein echtes Unterlassungsdelikt?

Was ist der Unterschied zwischen einem echten und einem unechten Unterlassungsdelikt?

Was ist das bekannteste Beispiel für ein echtes Unterlassungsdelikt?


Strafrecht Definitionen > Deliktsformen > Unterlassungsdelikt > Echtes Unterlassungsdelikt | Unechtes Unterlassungsdelikt
A-B | D-E | F-J | K-O | P-R | S-T | U-Z

Verwandte Themen: Unterlassungsdelikt | Unechtes Unterlassungsdelikt | Handlung


Links

Prüfungsschema Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)
BGH 1 StR 233/11: Nichtanwendbarkeit von § 13 StGB für das echte Unterlassungsdelikt
Burcin Artik: Ist Untreue durch Unterlassen gem. § 266 Abs. 1 StGB ein echtes oder unechtes Unterlassungsdelikt? (2019) | Amazon #Anzeige
Lena Kühnbach: Solidaritätspflichten Unbeteiligter · Dargelegt am Beispiel von Aggressivnotstand, Defensivnotstand, unterlassener Hilfeleistung und polizeilichem Notstand (2007) | Amazon #Anzeige
Adolf Rohde: Die Natur des echten Unterlassungsdelikts und die Folgerungen daraus (1913) | Amazon #Anzeige

jurAbisZ.de | © Knupper | StPO | Impr. | Datenschutz