Ein eigenhändiges Delikt setzt voraus, dass die Handlung vom Täter persönlich vorgenommen wird.
Der Täter eines eigenhändigen Delikts ist Alleintäter. Teilnahme (Anstiftung und Beihilfe) ist jedoch möglich.
Beispiele (Tatbestände und die Personen, die ihn erfüllen können):
Der Unterschied zwischen eigenhändigen Delikten und Sonderdelikten bezieht sich auf den Täterkreis und die Handlungsvornahme:
BGH: Was ist ein eigenhändiges Delikt?Ein eigenhändiges Delikt liegt vor, wenn der Täter nur durch sein eigenes Handeln persönlich den Tatbestand erfüllen kann. Die Rechtsprechung stellt für die Annahme solcher Delikte entscheidend darauf ab, dass das maßgebliche Unrecht weniger in der Gefährdung eines Rechtsguts als in eigenem verwerflichen Tun liegt.
BGH 5 StR 37/20
Keine actio libera in causa bei eigenhändigen DeliktenTeilweise begründet der BGH seine Ablehnung [der alic bei verhaltensgebundenen Delikten] aber auch mit dem Verweis auf die – vom ihm am Ende nicht weiterverfolgte – Konstruktion der actio libera in causa als einem Fall der mittelbaren Täterschaft, bei der der Täter sich zur Ausführung der Tat seiner eigenen Person als schuldunfähiges Werkzeug bediene. Folgt man dieser Begründung, ergibt sich eine Ablehnung der actio libera in causa zwanglos, weil bei eigenhändigen Delikten, zu denen § 315c StGB oder § 316 StGB zählen, eine Begehung der Tat in mittelbarer Täterschaft unmöglich ist.
Alexander Baur
→ FAQ: Eigenhändiges Delikt
→ Video: Eigenhändiges Delikt in 52 Sekunden
Was ist ein eigenhändiges Delikt?
Welches ist das bekannteste eigenhändige Delikt?
Ist bei einem eigenhändigen Delikt mittelbare Täterschaft möglich?
Sind Anstiftung oder Beihilfe zu einem eigenhändigen Delikt möglich?
Was ist der Unterschied zwischen Sonderdelikten und eigenhändigen Delikten?
▸ Definition · Eigenhändiges Delikt
▸ Kennzeichen · Keine mittelbare Täterschaft
▸ Beispiele · §§ 153, 316, 339 StGB
▸ Vergleich · Sonderdelikte
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