Der Erst-recht-Schluss (argumentum a fortiori) ist eine Argumentationsmethode, die in zwei Formen vorkommt:
Viele teleologische Auslegungen kommen in Form eines Erst-recht-Schlusses vor. Der Erst-recht-Schluss wird häufig jedoch auch zur Täuschung eingesetzt: Er überzeugt formal, aber nicht inhaltlich. Voraussetzung für einen Erst-recht-Schluss ist immer,
Analogie oder Argumentationsform?Als Sonderform der Analogie wird meist auch der Erst-Recht-Schluss (argumentum a fortiori) bezeichnet, bei dem die Norm analog auf einen negativen Kandidaten angewandt wird, der im Vergleich zu einem positiven Kandidaten von der Wertung erst recht erfasst sein müsste. Strenggenommen ist der Erst-Recht-Schluss, der auch bei Auslegung eine Rolle spielen kann, aber keine Sonderform der Analogie, sondern eine Argumentationsform, um die Vergleichbarkeit zweier Sachverhalte zu begründen.
Felix Jocham
→ FAQ: Erst-recht-Schluss
→ Video: Erst-recht-Schluss in 51 Sekunden
Was ist ein Erst-recht-Schluss?
In welchen zwei Formen kommt ein Erst-recht-Schluss vor?
Was ist die Voraussetzung dafür, dass man einen Erst-recht-Schluss überhaupt anwenden darf?
▸ argumentum a maiore ad minus · Schluss vom Größeren auf das Kleinere
▸ argumentum a minore ad maius · Schluss vom Kleineren auf das Größere
▸ Voraussetzungen · Größenverhältnis und planwidrige Regelungslücke
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