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Erst-recht-Schluss

Erst-recht-Schluss

Der Erst-recht-Schluss (argumentum a fortiori) ist eine Argumentationsmethode, die in zwei Formen vorkommt:

  • argumentum a maiore ad minus (Schluss vom Größeren auf das Kleinere): Wenn schon die vorsätzliche Beihilfe zu einer Selbsttötung straflos ist, kann diese nicht als fahrlässige Tötung strafbar sein.
  • argumentum a minore ad maius (Schluss vom Kleineren auf das Größere): Wenn schon die reine Absicht der Verwendung eines Werkzeugs einen Tatbestand erfüllt, dann gilt dies erst recht, wenn das Mittel auch tatsächlich eingesetzt wird (§ 244 Abs. 1 Nr. 1b StGB).

Viele teleologische Auslegungen kommen in Form eines Erst-recht-Schlusses vor. Der Erst-recht-Schluss wird häufig jedoch auch zur Täuschung eingesetzt: Er überzeugt formal, aber nicht inhaltlich. Voraussetzung für einen Erst-recht-Schluss ist immer,

  • dass die zu vergleichenden Fälle tatsächlich in einem Größenverhältnis und nicht in einem aliud-Verhältnis stehen
  • und außerdem eine Regelungslücke besteht, die vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt wurde.

Analogie oder Argumentationsform?
Als Sonderform der Analogie wird meist auch der Erst-Recht-Schluss (argumentum a fortiori) bezeichnet, bei dem die Norm analog auf einen negativen Kandidaten angewandt wird, der im Vergleich zu einem positiven Kandidaten von der Wertung erst recht erfasst sein müsste. Strenggenommen ist der Erst-Recht-Schluss, der auch bei Auslegung eine Rolle spielen kann, aber keine Sonderform der Analogie, sondern eine Argumentationsform, um die Vergleichbarkeit zweier Sachverhalte zu begründen.
Felix Jocham

FAQ: Erst-recht-Schluss
Video: Erst-recht-Schluss in 51 Sekunden




FAQ

Was ist ein Erst-recht-Schluss?

In welchen zwei Formen kommt ein Erst-recht-Schluss vor?

Was ist die Voraussetzung dafür, dass man einen Erst-recht-Schluss überhaupt anwenden darf?


Erst-recht-Schluss in 51 Sekunden

▸ argumentum a maiore ad minus · Schluss vom Größeren auf das Kleinere
▸ argumentum a minore ad maius · Schluss vom Kleineren auf das Größere
▸ Voraussetzungen · Größenverhältnis und planwidrige Regelungslücke


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Verwandte Themen: Auslegungsmethoden | Teleologische Auslegung


Links

Crashkurs Grundsätze des Strafrechts
Felix Jocham: Kurzeinführung in die Methodenlehre (PDF)
Dieter Götz: Das Erst-Recht-Argument, argumentum a fortiori
Ivo Bach: Die Auslegung von Gesetzen (2. Der Erst-recht-Schluss) (PDF)
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