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Fahrlässige Teilnahme

Fahrlässige Teilnahme

Eine fahrlässige Teilnahme gibt es im Gesetz nicht. Trotzdem gibt es Fallkonstellationen, bei denen ein Pflichtwidrigkeits­zusammenhang zu der eigenverantwortlichen Handlung eines Dritten denkbar ist, sodass im Ergebnis eine Art fahrlässige Beihilfe oder Anstiftung vorliegt.

Beispiel: Der Jäger J hängt in einer Kneipe sein geladenes Gewehr an die Garderobe. Er weiß, dass sich die verfeindeten T und O in der Kneipe befinden. T greift sich das Gewehr und erschießt O. Ist J wegen § 222 StGB (fahrlässige Tötung) strafbar?

Hierzu werden drei Lösungsansätze vertreten:

  • Nach der Theorie des adäquaten Zurechnungs­zusammenhangs fällt die Verantwortlichkeit für ein Fahrlässigkeitsdelikt beim Dazwischentreten Dritter nur dann aus, wenn das eigenverantwortliche Handeln des Dritten außerhalb jeglicher Lebenserfahrung liegt. Eine fahrlässige Teilnahme ist also möglich.
  • Die Theorie der Unterbrechung des Zurechnungs­zusammenhangs verneint generell die objektive Zurechnung für das vollverantwortliche Handeln eines Dritten. Mit der Bestrafung des vorsätzlich handelnden Dritten sei die Erfolgsherbeiführung ausreichend geahndet.
  • Die Theorie der begrenzten Verantwortungs­bereiche stellt darauf ab, ob erkennbare Anzeichen dafür vorliegen, dass der Dritte die vom Ersthandelnden geschaffene Situation zur Tatbegehung nutzt oder der Ersthandelnde ein Garant für die Erfolgsvermeidung ist.

Eine objektiv zurechenbare Schädigung
Es gibt nämlich Sorgfaltspflichten, deren Zweck auch darin besteht, die Verletzung von Rechtsgütern durch eigenverantwortlich vorsätzliche Taten Dritter zu verhindern. Hat die Verletzung einer solchen Sorgfaltspflicht zur Folge, dass einem Rechtsgutsinhaber durch eigenverantwortlich vorsätzliches Handeln eines Dritten Schaden zugefügt wird, ist dieser Schädigungserfolg dem sorgfaltspflichtwidrig handelnden Ersttäter objektiv zuzurechnen. Sein Verhalten erlangt dadurch die Qualität einer Fahrlässigkeitstat.
Wolfgang Mitsch

FAQ: Fahrlässige Teilnahme




FAQ

Gibt es eine fahrlässige Teilnahme?

Was besagt die Theorie des adäquaten Zurechnungszusammenhangs?

Was besagt die Theorie der Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs?


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Prüfungsschema Täterschaft/Teilnahme
Prüfungsschema Fahrlässigkeit
Prüfungsschema Anstiftung
Prüfungsschema Beihilfe
Crashkurs Täterschaft und Teilnahme
Wolfgang Mitsch: Fahrlässige Tötung oder fahrlässige Teilnahme zum Totschlag? (PDF)
Moritz Glocker: Die strafrechtliche Bedeutung von Doping (S. 209: Theorien zur fahrlässigen Teilnahme)
Wilhelm Meyer: Die Teilnahme an fahrlässige begangenen Handlungen (1897) | Amazon #Anzeige

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