Die historische Auslegung (genetische Auslegung) fragt bei der Interpretation von Rechtsnormen danach, was der Gesetzgeber bezweckt hat. Entscheidend für diese Art der Auslegung ist der historische Wille des Gesetzgebers, der zum Beispiel in der Entstehungsgeschichte eines Gesetzes zum Ausdruck kommt.
Für die Analyse des historischen Willens des Gesetzgebers können zum Beispiel Drucksachen und Protokolle des Bundestags, Entwürfe oder Motive des Gesetzes herangezogen werden.
Bei der historischen Auslegung im weiten Sinne wird der allgemeine geschichtliche Zusammenhang betrachtet:
Historischer KontextAngesichts oftmals veränderter Zeitumstände erfordert die historische Auslegung neben der Auseinandersetzung mit den rechtspolitischen Absichten und Steuerungszielen des Gesetzgebers […] auch jene mit dem historisch-gesellschaftlichen […] und dem geistes- sowie dogmengeschichtlichen Kontext. Steht hiernach der historische Normzweck fest, so ist zu überprüfen, ob er auch im Anwendungszeitraum noch verbindlich ist. Insofern gilt: Je jünger ein Gesetz ist, um so größere Bedeutung kommt der historischen Auslegung zu (zumal sie dann mit der teleologischen Auslegung übereinstimmende Ergebnisse liefern sollte).
Jens Ph. Wilhelm
→ FAQ: Historische Auslegung
→ Video: Historische Auslegung in 38 Sekunden
Wie geht die historische Auslegungsmethode vor?
Wie lässt sich der historische Wille des Gesetzgebers herausfinden?
Welche geschichtlichen Zusammenhänge können bei der historischen Auslegung berücksichtigt werden?
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→ Crashkurs Grundsätze des Strafrechts
→ lecturio.de: Historische Auslegung
→ Jens Ph. Wilhelm: Einführung in das juristische Denken und Arbeiten: Die historische (bzw. genetische) Auslegung (4.2 c, S. 24) (PDF)
→ Felix Jocham: Kurzeinführung in die Methodenlehre: Was versteht man unter historisch-genetischer Auslegung? (S. 3) (PDF)