Idealkonkurrenz ist Tateinheit. Tateinheit liegt vor, wenn dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals
verletzt (§ 52 Abs. 1 StGB) und diese Tatbestände nicht in unechter Konkurrenz stehen. Das heißt: Die verwirklichten Tatbestände tauchen im Schuldspruch auf. Der Strafrahmen richtet sich nach dem Absorptionsprinzip (§ 52 Abs. 2 StGB).
Voraussetzungen der Idealkonkurrenz sind also:
§ 52 StGB: Tateinheit
(1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals, so wird nur auf eine Strafe erkannt.
(2) Sind mehrere Strafgesetze verletzt, so wird die Strafe nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe androht. Sie darf nicht milder sein, als die anderen anwendbaren Gesetze es zulassen.
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→ FAQ: Idealkonkurrenz
→ Video: Idealkonkurrenz in 55 Sekunden
Wonach richtet sich der Strafrahmen bei Idealkonkurrenz?
Was sind die Voraussetzungen der Idealkonkurrenz?
Was ist der Unterschied zwischen Tateinheit und Handlungseinheit?
▸ Definition · Idealkonkurrenz = Tateinheit
▸ Rechtliche Regelung · § 52 StGB
▸ Voraussetzungen · Eine Handlung, keine unechte Konkurrenz
Strafrecht Definitionen > Konkurrenzen > Echte Konkurrenz > Idealkonkurrenz > Absorptionsprinzip
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