jurAbisZ.de | Strafrecht Definitionen
A-B | D-E | F-J | K-O | P-R | S-T | U-Z

Kausalität der Beihilfe

Kausalität der Beihilfe

Die Notwendigkeit der Kausalität der Beihilfe ist umstritten. Die Rechtsprechung lässt jede Förderung oder Erleichterung der Herbeiführung des Taterfolgs ausreichen, ohne dass diese letztlich kausal für den Erfolg wird. Dazu zählt auch eine Bestärkung des Tatentschlusses durch psychische Beihilfe bei einem omnimodo facturus.

  • Inwieweit der Tatbeitrag die Haupttat beeinflusst, ist lediglich für die Strafzumessung, nicht aber für die Frage des Vorliegens einer Beihilfe entscheidend.
  • Nach anderer Auffassung ist eine Beeinflussung des konkreten Taterfolgs im Sinne der conditio sine qua non-Formel durch die Hilfeleistung notwendig.

Beispiel: G gibt dem T eine Leiter für einen Einbruch. T erkennt noch vor dem unmittelbaren Ansetzen, dass die Leiter für die Durchführung der Tat nicht notwendig ist.

BGH: Kausalität nicht erforderlich
Die Strafbarkeit wegen Beihilfe gemäß § 27 StGB setzt nicht voraus, dass die auf Unterstützung des Haupttäters gerichtete Handlung des Gehilfen sich auf die Begehung der Haupttat im Sinne der Bedingungstheorie kausal auswirkt. Ausreichend ist vielmehr, dass sie die Haupttat zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Versuchsbeginn und Beendigung erleichtert oder fördert.
BGH 2 StR 535/07

FAQ: Kausalität der Beihilfe




FAQ

Muss sich die Beihilfe kausal auf die Haupttat auswirken?

Welche Art der (nicht kausalen) Beihilfe ist denkbar bei einem Haupttäter, der bereits zur Tat entschlossen ist?

Inwieweit wirkt sich für die Rechtsprechung eine fehlende Kausalität der Beihilfe aus?


Strafrecht Definitionen > Beteiligung > Teilnahme > Beihilfe > Kausalität der Beihilfe | Psychische Beihilfe | Neutrale Beihilfe
A-B | D-E | F-J | K-O | P-R | S-T | U-Z

Verwandte Themen: Erfolg | Psychische Beihilfe


Links

Prüfungsschema Beihilfe
Crashkurs Täterschaft und Teilnahme
BGH 2 StR 535/07: Kausalität der Beihilfe
Stephan A. Osnabrügge: Die Beihilfe und ihr Erfolg · Zur objektiven Beziehung zwischen Hilfeleistung und Haupttat in § 27 StGB (2002) | Amazon #Anzeige
Uwe Vahrenbrink: Die vorgeleistete Begünstigung (§§ 257, 258 StGB) · Zugleich ein Beitrag zur Kausalität der Beihilfe (1997) | Amazon #Anzeige
Kurt Kauf: Die Kausalität als Tatbestandsmoment der Beihilfe (1933) | Amazon #Anzeige

jurAbisZ.de | © Knupper | StPO | Impr. | Datenschutz