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Konkurrenzen

Konkurrenzen

Bei den Konkurrenzen geht es um das Verhältnis mehrerer Straftatbestände, die durch eine oder mehrere Handlungen des Täters oder Teilnehmers verwirklicht werden. Bei der Prüfung geht man wie folgt vor:

Bei der strafrechtlichen Analyse eines Sachverhalts sind die Konkurrenzen in der Regel der letzte Prüfungspunkt. Die Klärung dieser Frage ist notwendig, um ein abschließendes Urteil zu erstellen: Nach welchen Vorschriften wird der Täter letztlich bestaft?

Hintergrund der Konkurrenzen
Der u.a. in der Menschenwürde wurzelnde Schuldgrundsatz (nulla poena sine culpa) gebietet, dass Strafe und Schuld einander entsprechen. Übertritt ein Tatbeteiligter, wie es in Praxis und Klausur der Regelfall ist, das Strafgesetz mehrfach, sei es, indem er einen Tatbestand mehrmals erfüllt oder indem er mehrere Tatbestände – ggf. ihrerseits wiederholt – nebeneinander verwirklicht, wird dem nicht Genüge getan, indem Einzelstrafen gebildet und addiert werden. Mittels einer schlichten Kumulation von Einzelstrafen würde eine adäquate Abbildung der Schuld verhindert und nahezu zwangsläufig das grundsätzliche Prinzip der Zeitigkeit von Freiheitsstrafen negiert.
Bauerkamp, Chastenier

FAQ: Konkurrenzen




FAQ

Was versteht man unter Konkurrenz im Strafrecht?

Was ist der Unterschied zwischen echter und unechter Konkurrenz?

An welcher Stelle werden die Konkurrenzen geprüft?


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Prüfungsschema Konkurrenzen
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