Die Nebentäterschaft (eine Tat wird von mehreren Tätern unabhängig voneinander begangen) ist gesetzlich nicht geregelt. Es handelt sich um einen Fall der Alleintäterschaft. Jeder Täter wird selbstständig bestraft.
Täter) nicht an einer anderen Haupttat als Teilnehmer beteiligen.
Der Begriff des Nebentäters wird nur dann verwendet, wenn eventuell der Verdacht einer Beteiligung naheliegt. Insofern hat der Begriff nur eine klarstellende Wirkung.
Nebentäterschaft als AbgrenzungsbegriffWenn sich in der Pflichtwidrigkeit des einen auch die Pflichtwidrigkeit des anderen verwirklicht, kann Nebentäterschaft gegeben sein. […] Da die Mitursächlichkeit jedes Tatbeitrags auch in diesen Fällen erwiesen sein muss, wird der Begriff der Nebentäterschaft zwar heute vielfach als überflüssig angesehen. In Fällen der vorliegenden Art könnte dies die gemeinsame Verursachung - ohne dass Mittäterschaft vorliegt - jedoch treffend kennzeichnen, zumal in derartigen Fällen hinsichtlich der Zurechnung des Erfolgs auch normative Gesichtspunkte von Bedeutung sein könnten.
BGH 1 StR 272/09
Ist ein Nebentäter Mittäter oder Alleintäter?
Ist die Nebentäterschaft gesetzlich geregelt?
Strafrecht Definitionen > Beteiligung > Täterschaft > Nebentäter | Alleintäter | Mittäterschaft | Mittelbare Täterschaft
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