Als neutrale Beihilfe gelten bedingt vorsätzliche Hilfeleistungen durch eine an sich neutrale oder sozialadäquate Tätigkeit. Dazu gehören zum Beispiel Alltagshandlungen oder eine professionell adäquate Handlung wie der gewerbsmäßige Verkauf. Die Strafbarkeit solcher Handlungen als Beihilfe zur Haupttat ist umstritten.
Beispiel: T kauft im Geschäft des G eine Leiter. G kennt T und nimmt es in Kauf, dass T diese Leiter für einen Wohnungseinbruch benutzen wird.
Alltagscharakterverliert und sich (objektiv wie subjektiv) als
Solidarisierungmit dem Täter darstellt.
Auch der Gedanke des erlaubten Risikos kann in Fällen der neutralen Beihilfe eine Rolle spielen.
BGH: Neutrale BeihilfeZielt das Handeln des Haupttäters ausschließlich darauf ab, eine strafbare Handlung zu begehen, und weiß dies der Hilfeleistende, so ist sein Tatbeitrag als Beihilfehandlung einzuordnen. In diesem Fall verliert sein Tun den 'Alltagscharakter'; es ist als 'Solidarisierung' mit dem Täter zu deuten und dann nicht mehr als sozialadäquat anzusehen. Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, und hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko der Begehung einer Straftat durch den von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ.
BGH 3 StR 511/19
Ist neutrale Beihilfe eine Beihilfe im Sinne von § 27 StGB?
Welches Argument spricht gegen die Möglichkeit einer neutralen Beihilfe?
Strafrecht Definitionen > Beteiligung > Teilnahme > Beihilfe > Neutrale Beihilfe | Kausalität der Beihilfe | Psychische Beihilfe
A-B |
D-E |
F-J |
K-O |
P-R |
S-T |
U-Z
Verwandte Themen: Beihilfe | Haupttat | Bedingter Vorsatz | Erlaubtes Risiko
→ Prüfungsschema Beihilfe
→ Crashkurs Täterschaft und Teilnahme
→ BGH 3 StR 511/19: Beihilfe durch neutrale Handlungen
→ BGH 5 StR 624/99: Berufstypische Handlungen als Beihilfe
→ Lisa Baun: Beihilfe zu NS-Gewaltverbrechen · Zugleich eine Untersuchung zu den abstrakten Kriterien der Beihilfe durch neutrales Verhalten (2019) | Amazon #Anzeige
→ Peter Rackow: Neutrale Handlungen als Problem des Strafrechts (2007) | Amazon #Anzeige
→ Jasmin Fischer: Strafbarkeit der sogenannten neutralen Beihilfe in Unternehmen (2007) | Amazon #Anzeige
→ Joris Tolsma: Beihilfe durch neutrale Handlungen (2007) | Amazon #Anzeige
→ Klaus Pilz: Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch neutrale Handlungen von Bankmitarbeitern (2001) | Amazon #Anzeige