jurAbisZ.de | Strafrecht Definitionen
A-B | D-E | F-J | K-O | P-R | S-T | U-Z
siehe auch: → Prüfungsschemata (ex juraschema.de)
Stichwort:

Nothilfe

Nothilfe

Definition

Nothilfe ist Notwehr zugunsten eines Dritten.

Erklärung

Nothilfe (§ 32 II 2. Alt. StGB) ist eine Notwehrhandlung, die zugunsten eines Dritten ausgeübt wird, gegen den ein gegenwärtiger und rechtswidriger Angriff ausgeführt wird.

Beispiel: A rennt auf B zu, um ihn mit einem Messer zu erstechen. C wehrt den Angriff des A mit einem Faustschlag ab. C ist aufgrund § 32 StGB gerechtfertigt.

Für die Nothilfe gelten die Voraussetzungen der Notwehr. Das Recht auf Nothilfe darf allerdings nur so weit gehen, wie sich der Angegriffene erkennbar verteidigen lassen will. Eine aufgedrängte Nothilfe gibt es nicht. Der Nothelfer darf seine Motivation nicht über den Willen des Angegriffenen stellen.

Beispiel: V wird von seinem Sohn S angegriffen. T will auf S schießen. V ruft ihm zu: Nicht auf meinen Sohn schießen! T ist nicht aufgrund § 32 StGB gerechtfertigt.

Nothilfe und rechtfertigende Einwilligung
Nothilfe ist nur in den Grenzen des dem Angegriffenen zustehenden Notwehrrechts zulässig. Aufgedrängt ist eine Nothilfe, wenn der Angegriffene sich nicht verteidigen lassen will. In solchen Fällen ist es immer wichtig zu prüfen, ob nicht bereits eine rechtfertigende Einwilligung vorliegt.




FAQ

Was ist Nothilfe?

Ist Nothilfe gesetzlich geregelt?

Darf Notwehr gegen den Willen des Opfers eines Angriffs erfolgen?


Strafrecht Definitionen > Rechtswidrigkeit > Rechtfertigungsgründe > Notwehr > Nothilfe | Notwehrprovokation | Antizipierte Notwehr | Putativnotwehr | Präventivnotwehr
A-B | D-E | F-J | K-O | P-R | S-T | U-Z

Verwandte Themen: Notwehr


Links

Prüfungsschema Notwehr
Crashkurs Rechtswidrigkeit
Matthias Siekiera: Rechtfertigungsgründe im Strafrecht · Nothilfe, Notwehr und ihre Grenzen (2017) | Amazon #Anzeige
Rouven Seeberg: Aufgedrängte Nothilfe, Notwehr und Notwehrexzess (2005) | Amazon #Anzeige
Sabine Seuring: Die aufgedrängte Nothilfe (2004) | Amazon #Anzeige

jurAbisZ.de | © Knupper | StPO | Impr. | Datenschutz