Objektive Bedingungen der Strafbarkeit sind Voraussetzungen einer Straftat, die nicht vom Vorsatz des Täters umfasst sein müssen. Sie gehören nicht zum eigentlichen Tatbestand eines Delikts, sondern werden als Tatbestandsannex behandelt.
Gegen diese Rechtsfigur werden immer wieder Bedenken erhoben. Es sei ein Verstoß gegen das Prinzip Keine Strafe ohne Schuld
, wenn in einem Tatbestand Merkmale bezeichnet werden, die von der subjektiven Einstellung des Täters völlig unabhängig sind.
Beispiele:
Ein Irrtum über objektive Bedingungen der Strafbarkeit ist unbeachtlich.
Im umgekehrten Fall (Merkmale des subjektiven Tatbestands haben keine Entsprechung im objektiven Tatbestand) handelt es sich um überschießende Innentendenzen.
Streit um die Rechtsfigur 'objektive Bedingung der Strafbarkeit'Wenn man den Meinungsstand clustern möchte, […] so zeigen sich […] drei Grundströmungen: Auf der einen Seite die völlige Ablehnung der objektiven Bedingung der
Strafbarkeit, auf der anderen Seite seine Akzeptanz und ein wenig vermittelnd, diejenigen, die […] sich auf die Analyse einzelner Tatbestände beschränken und das Rechtsinstitut einzelfallgerecht gutheißen wollen
Katharina Beckemper
→ FAQ: Objektive Bedingungen der Strafbarkeit
→ Video: Objektive Bedingungen der Strafbarkeit in 46 Sekunden
Was sind objektive Bedingungen der Strafbarkeit?
Sind objektive Bedingungen der Strafbarkeit Tatbestandsmerkmale?
Was gilt für einen Irrtum über objektive Bedingungen der Strafbarkeit?
▸ Definition · Objektive Bedingungen der Strafbarkeit
▸ Beispiele · §§ 231, 323a StGB
▸ Umgekehrter Fall · Überschießende Innentendenz
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→ Katharina Beckemper: Die Funktion der objektiven Bedingung der Strafbarkeit (PDF)
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