jurAbisZ.de | Strafrecht Definitionen
A-B | D-E | F-J | K-O | P-R | S-T | U-Z

omnimodo facturus

omnimodo facturus

Der sogenannte omnimodo facturus ist ein bereits zur Tat Entschlossener. Für den omnimodo facturus steht die Ausführung einer Tathandlung bereits unter allen Umständen (omnimodo) fest. Probleme ergeben sich hier bei der Anstiftung. Die Anstiftung eines omnimodo facturus ist prinzipiell nicht möglich (kein Bestimmen, weil der Tatentschluss bereits feststeht). Infrage kommen aber

Beim Anstiftungsversuch, der sich an einen omnimodo facturus richtet, fehlt es an der Kausalität der Anstiftungshandlung für die Tat. Eine Anstiftung bleibt jedoch möglich, so lange der Haupttäter nur allgemein geneigt ist, eine Tat zu begehen. Die Anstiftung ist bis zum konkreten Tatentschluss möglich. Es reicht aus, dass die Willensbeeinflussung mitursächlich wird.

Weitere Problemfälle im Zusammenhang mit dem omnimodo facturus:

BGH: omnimodo facturus
Ein zu einer konkreten Tat fest Entschlossener kann nicht mehr zu ihr bestimmt werden (Fall des sog. omnimodo facturus), denn in diesem Fall fehlt es an der erforderlichen Kausalität der Anstiftungshandlung. Bis zum Tatentschluss bleibt allerdings ein Bestimmen zu einer konkreten Tat selbst dann noch möglich, wenn der Haupttäter bereits allgemein zu derartigen Taten bereit war und diese Bereitschaft auch aufgezeigt hat oder sogar selbst die Initiative zu den Taten ergriffen hat.
1 StR 231/16

FAQ: omnimodo facturus




FAQ

Was ist ein omnimodo facturus?

Welches Problem gibt es im Zusammenhang mit dem omnimodo facturus?

Welche Teilnahmeformen sind für die Tat eines omnimodo facturus möglich?

Kann jemand noch angestiftet werden, wenn er sich generell zu einer Tat bereiterklärt?


Strafrecht Definitionen > Beteiligung > Teilnahme > Anstiftung > omnimodo facturus > Aufstiftung | Abstiftung | Umstiftung
A-B | D-E | F-J | K-O | P-R | S-T | U-Z

Verwandte Themen: Anstiftung | Psychische Beihilfe


Links

Prüfungsschema Anstiftung
Prüfungsschema Beihilfe
Prüfungsschema Täterschaft/Teilnahme
Crashkurs Täterschaft und Teilnahme
BGH 1 StR 231/16: Ein zu einer konkreten Tat fest Entschlossener kann nicht mehr zu ihr bestimmt werden
BGH 4 StR 400/99: Mitursächlichkeit der Willensbeeinflussung reicht aus
Henning Steen: Die Rechtsfigur des omnimodo facturus (2011) | Amazon #Anzeige

jurAbisZ.de | © Knupper | StPO | Impr. | Datenschutz