Eine Privilegierung ist ein unselbstständiger Tatbestand, der im Vergleich zum Grundtatbestand zusätzliche Tatbestandsmerkmale enthält, die strafmildernd wirken.
Beispiel: Tötung auf Verlangen, § 216 StGB (Grundtatbestand: Totschlag, § 212 StGB).
Bei besonderen persönlichen Merkmalen, die eine Privilegierung begründen, gilt für die Beteiligten § 28 Abs. 2 StGB.
Was ist das Gegenteil einer Privilegierung?
Was ist der Unterschied zwischen einer Privilegierung und einem minder schweren Fall?
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