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Sachverhalt

Sachverhalt

Der Sachverhalt beschreibt ein tatsächliches Geschehen. Dieses Geschehen wird unter einen Tatbestand subsumiert. Ein Umstand (§ 16 StGB) ist ein Teil des Sachverhalts, der einem Tatbestandsmerkmal entspricht.

Beispiel: Apfel (Umstand im Sachverhalt) = Sache (Tatbestandsmerkmal in § 242 StGB)

  • Merksatz: Sachverhalt ist das, was der Fall ist; Tatbestand ist das, was im Gesetz steht.
  • Irrtümer über den Sachverhalt können verschiedene rechtliche Auswirkungen haben.

Es ist bei einer Klausur besonders wichtig, den Sachverhalt richtig und vollständig zu erfassen. Unvollständigkeiten können durch eine wirklichkeitsnahe Betrachtung ergänzt werden.

FAQ: Sachverhalt




FAQ

Was ist ein Sachverhalt?

Was ist der Unterschied zwischen Sachverhalt und Tatbestand?

Was ist ein Umstand im strafrechtlichen Sinn?


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Verwandte Themen: Tatbestand | Subsumtion | Irrtum über den Sachverhalt


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