Der Sachverhalt beschreibt ein tatsächliches Geschehen, das unter einen strafrechtlichen Tatbestand subsumiert werden kann.
Der Sachverhalt beschreibt ein tatsächliches Geschehen, das objektive und subjektive Aspekte enthält. Dieses Geschehen wird unter einen Tatbestand subsumiert. Ein Umstand (§ 16 StGB) ist ein Teil des Sachverhalts, der einem Tatbestandsmerkmal entspricht.
Beispiel: Apfel (Umstand im Sachverhalt) = Sache (Tatbestandsmerkmal in § 242 StGB)
Es ist bei einer Klausur besonders wichtig, den Sachverhalt richtig und vollständig zu erfassen. Unvollständigkeiten können durch eine wirklichkeitsnahe Betrachtung ergänzt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Sachverhalt und Tatbestand?
Was ist ein Umstand im strafrechtlichen Sinn?
Strafrecht Definitionen > Grundsätze > Auslegungsmethoden > Subsumtion > Sachverhalt
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→ Fernuni Hagen: Hinweise zur Fallbearbeitung (PDF)