Ein Subsumtionsirrtum bezeichnet einen Fehler des Täters bei der Auslegung eines Tatbestandsmerkmals. Obwohl er alle Elemente des Sachverhalts richtig erfasst, geht er aufgrund eines Auslegungsirrtums davon aus, dass sein Tun straflos sei.In solchen Fällen kann ein Verbotsirrtum in Betracht kommen, der aber in der Regel vermeidbar ist.
Beispiel: T stiehlt die Hauskatze des O. T kann sich nicht vorstellen, dass ein Tier als Lebewesen eine Sache im Sinne von § 242 StGB sein kann. Er nimmt deshalb an, dass er den Tatbestand eines Diebstahls nicht erfüllt.
Mangelnder Vorsatz aufgrund eines Tatbestandsirrtums (§ 16 StGB)?
Katze(konkret), der gesetzlich als Tatbestandsmerkmal
Sache(abstrakt) gewertet wird.
Sachesubsumiert oder nicht, spielt insoweit keine Rolle.
Bei einem Irrtum über normative Tatbestandsmerkmale spielt der Gedanke der Parallelwertung in der Laiensphäre eine Rolle.
Subsumtionsirrtum in Bezug auf die Stellung als Arbeitgeber bei § 266a StGBDer Angeklagte wusste auch um sämtliche Umstände, die seine Stellung als Arbeitgeber begründeten. […] Die Einlassung des Angeklagten, er sei gleichwohl davon ausgegangen, keine Arbeitgeberstellung gegenüber den Prospektverteilern einzunehmen, ist nicht geeignet, ein anderes Ergebnis zu begründen. […] Denn ein solcher Irrtum würde vorliegend lediglich einen den Vorsatz des Angeklagten nicht berührenden Subsumtionsirrtum darstellen.
BGH 1 StR 478/09
→ FAQ: Subsumtionsirrtum
→ Video: Subsumtionsirrtum in 40 Sekunden
Was ist ein Subsumtionsirrtum?
Was ist die Rechtsfolge eines Subsumtionsirrtums?
Was ist bei Irrtümern über normative Tatbestandsmerkmale zu beachten?
▸ Definition · Subsumtionsirrtum
▸ Beispiel · Diebstahl eines Hundes
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