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Täterschaft

Täterschaft

Täter ist eine Person, die eine Straftat selbst (als unmittelbarer Täter) oder durch einen anderen (als mittelbarer Täter) begeht (§ 25 Abs. 1 StGB).

Der Begriff des Täters hat daher seinen Sinn vor allem in der Abgrenzung zu Gehilfen und Anstiftern. Bei Fahrlässigkeit gibt es nur Täter, keine Mittäter (str.) und keine Teilnehmer (str.).

Für die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme in Zweifelsfällen werden grundsätzlich zwei Ansätze vertreten:

  • Subjektive Theorie: Täter ist, wer die Tat als eigene will. Teilnehmer ist, wer die Tat als fremde will.
  • Tatherrschaftslehre: Täter ist, wer das Ob und Wie des Tatablaufs in den Händen hält, wer also Tatherrschaft hat.

§ 25 StGB: Täterschaft
(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.
(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).

FAQ: Täterschaft




FAQ

Wer ist im strafrechtlichen Sinne Täter?

Was ist das Gegenstück zum Täter?

Was ist der Oberbegriff für Täter und Teilnehmer?


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