jurAbisZ.de | Strafrecht Definitionen
A-B | D-E | F-J | K-O | P-R | S-T | U-Z

Tatbestand

Tatbestand

Ein strafrechtlicher Tatbestand ist typisiertes Unrecht. Er beschreibt abstrakt ein Verhalten, das als Unrecht eingestuft wird und mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Beispiel (§ 248b StGB): Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, …

Der Tatbestand trennt strafbares von straflosem Verhalten.

Die Erfüllung eines Tatbestands indiziert die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens.

Vorsatz im Tatbestand
Der Vorsatz ist im Gegensatz zur damaligen Rechtslage nach heutigem Verständnis kein Bestandteil der Schuld mehr, sondern spiegelt – historisch bedingt durch den prägenden Einfluss der finalen Handlungslehre – im dreigliedrigen Deliktsaufbau, bestehend aus Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld, das objektiv verwirklichte Unrecht der Tat als subjektiver Bestandteil des Tatbestandes wider.
Philipp Wissmann

FAQ: Tatbestand
Video: Tatbestand in 48 Sekunden




FAQ

Was ist ein Tatbestand?

Welche zwei unterschiedlichen Arten von Merkmalen enthält ein Tatbestand?

Was ist der Unterschied zwischen Tatbestand und Sachverhalt?


Tatbestand in 48 Sekunden

▸ Definition · Tatbestand
▸ Bestandteile · Objektive und subjektive Elemente


Strafrecht Definitionen > Tatbestand > Objektiver Tatbestand | Subjektiver Tatbestand
A-B | D-E | F-J | K-O | P-R | S-T | U-Z

Verwandte Themen: Sachverhalt | Objektiver Tatbestand | Subjektiver Tatbestand | Indizwirkung des Tatbestands


Links

Prüfungsschema Vorsätzliches Begehungsdelikt
Crashkurs Vorsätzliches Begehungsdelikt
Stephan Ast: Handlungs- und Tatbestandslehre in der Strafrechtswissenschaft der alten Bundesrepublik
Wolfgang Frisch: Tatbestandsmäßiges Verhalten und Zurechnung des Erfolgs (2012) | Amazon #Anzeige
Ingeborg Puppe: Idealkonkurrenz und Einzelverbrechen · Logische Studien zum Verhältnis von Tatbestand und Handlung (1979) | Amazon #Anzeige

jurAbisZ.de | © Knupper | StPO | Impr. | Datenschutz