Der übergesetzliche entschuldigende Notstand kommt in Ausnahmefällen als Entschuldigungsgrund in Betracht, wenn weder eine Notstandslage nach § 34 StGB (rechtfertigender Notstand) noch nach § 35 StGB (entschuldigender Notstand) vorliegen.
Beispiele: Extremsituationen, in denen ein Mensch getötet wird, um mehrere Menschen zu retten.
Der übergesetzliche entschuldigende Notstand ist ein ungeschriebener Entschuldigungsgrund und nur in krassen Ausnahmefällen denkbar. Er hat folgende Mindestvoraussetzungen:
Entschuldigung jenseits des § 35 StGBDie Regelung des entschuldigenden Notstands erfolgt im deutschen Recht durch die Vorschrift des § 35 StGB. […] Darüber hinaus wird im deutschen Recht ein übergesetzlicher entschuldigender Notstand begrenzt anerkannt. Dieser kann einschlägig sein, wenn die Voraussetzungen des gesetzlichen entschuldigenden Notstands von § 35 StGB nicht erfüllt sind, die Entschuldigung des Täters jedoch adäquat erscheint.
Maria Tsilimpari
→ FAQ: Übergesetzlicher entschuldigender Notstand
Was ist der übergesetzliche entschuldigende Notstand?
In welchen Fällen ist ein übergesetzlicher entschuldigender Notstand denkbar?
Was sind die Mindestvoraussetzungen für den übergesetzlichen entschuldigenden Notstand?
Strafrecht Definitionen > Schuld > Entschuldigungsgründe > Übergesetzlicher entschuldigender Notstand | Entschuldigender Notstand | Notwehrexzess | Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens
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