Ein Unternehmensdelikt ist ein Tatbestand, der bereits im Versuchsstadium vollendet ist. Beim Unternehmensdelikt gilt:
Es gibt zwei Typen von Unternehmensdelikten:
wer es unternimmt …o. Ä. benutzt.
Aus der Gleichstellung von Versuch und Vollendung folgt, dass bei einem Unternehmensdelikt kein Rücktritt vom Versuch gemäß § 24 StGB möglich ist. Auch die optionale Strafmilderung des § 23 Abs. 2 StGB entfällt.
§ 14 StGB: Personen- und Sachbegriffe
(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist
[…]
6. Unternehmen einer Tat: deren Versuch und deren Vollendung;
[…]
Wo ist das Unternehmensdelikt gesetzlich definiert?
Was ist der Unterschied zwischen echten und unechten Unternehmensdelikten?
Beispiele für Unternehmensdelikte?
Strafrecht Definitionen > Deliktsformen > Unternehmensdelikt | Erfolgsdelikt | Tätigkeitsdelikt | Verletzungsdelikt | Gefährdungsdelikt | Verhaltensgebundenes Delikt | Eigenhändiges Delikt | Zustandsdelikt | Unterlassungsdelikt | Grundtatbestand | Verbrechen und Vergehen | Allgemeindelikt | Sonderdelikt
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