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Verbrechen und Vergehen

Verbrechen und Vergehen

Die Unterscheidung zwischen Verbrechen und Vergehen richtet sich nach der Strafandrohung.

Besonders schwere oder minder schwere Fälle nach dem Besonderen Teil sowie Schärfungen oder Milderungen nach dem Allgemeinen Teil des StGB sind für die Einordnung einer Tat als Verbrechen oder Vergehen nicht relevant (§ 12 Abs. 3 StGB).

Die Unterscheidung hat unter anderem bei der Versuchsstrafbarkeit Bedeutung (§ 23 Abs. 1 StGB).

§ 12 StGB: Verbrechen und Vergehen
(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.
(3) Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, bleiben für die Einteilung außer Betracht.

FAQ: Verbrechen und Vergehen




FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen?

Sind minder schwere oder besonders schwere Fälle relevant für die Einteilung einer Tat als Verbrechen oder Vergehen?

Sind Schärfungen oder Milderungen nach dem Allgemeinen Teil des StGB relevant für die Einteilung einer Tat als Verbrechen oder Vergehen?

Kommt es für den Versuch eines Delikts auf die Unterscheidung zwischen Verbrechen und Vergehen an?


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Verwandte Themen: Versuch | Tatbestand


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Crashkurs Deliktseinteilungen
BGH 2 StR 165/08: Einordnung einer Tat als Verbrechen oder Vergehen beim Sich-Bereiterklären zur Anstiftung nach der Person des Anzustiftenden
anwalt.org: Vergehen: Was ist hierunter zu verstehen?

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