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Versuch

Versuch

Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt (§ 22 StGB). Was sind die Kennzeichen eines Versuchs?

  • Der Täter erfüllt den Tatbestand nicht vollständig.
  • Die Handlung des Täters ist als Versuch strafbar. Dies richtet sich nach § 23 StGB.
  • Der Täter ist entschlossen, die Tat zu begehen (Tatentschluss).
  • Der Täter setzt zur Tat an.

Der Erfolgsunwert liegt aufgrund mangelnder Vollendung beim Versuch nicht vor. Deshalb wird bei einem Versuch nur der Handlungsunwert einer Tat bestraft.

  • Die auf die Verwirklichung des Tatbestands gerichtete Handlung bringt die Missachtung der Norm objektiv zum Ausdruck (auch beim untauglichen Versuch).
  • Aus dem Gedanken der positiven Generalprävention (das Vertrauen in den Bestand der Rechtsordnung wird durch die Handlung erschüttert) lässt sich die Strafbarkeit des Versuchs somit begründen.

§ 22 StGB: Begriffsbestimmung
Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.

§ 23 StGB: Strafbarkeit des Versuchs
(1) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.
(2) Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat (§ 49 Abs. 1).
[…]

FAQ: Versuch
Video: Versuch in 94 Sekunden




FAQ

Wann liegt der Versuch einer Tat vor?

Was ist der Unterschied zwischen Versuch und Vollendung?

Wann ist ein Versuch strafbar?

Ist beim Versuch der Erfolgsunwert oder der Handlungsunwert ausschlaggebend?


Versuch in 94 Sekunden

▸ Vorprüfung · Keine vollständige Verwirklichung des Tatbestands.
▸ Strafbarkeit des Versuchs · § 23 StGB: Verbrechen stets, Vergehen nur bei ausdrücklicher Bestimmung im Tatbestand.
▸ Tatentschluss · Vorsatz in Bezug auf alle objektiven Tatbestandsmerkmale, ggf. auch überschießende Innentendenzen (Absichten).
▸ Unmittelbares Ansetzen · Der Täter überschreitet die Schwelle zum Jetzt geht's los!


Strafrecht Definitionen > Versuch > Vorbereitung | Tatentschluss | Unmittelbares Ansetzen | Rücktritt vom Versuch | Vollendung | Beendigung
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