Ein Zustandsdelikt ist ein Delikt, das durch die Herbeiführung eines Zustands verwirklicht wird. Auch nach Verwirklichung des Tatbestands bleibt das Rechtsgut zwar beeinträchtigt, das Herbeiführen des Zustands erfüllt jedoch bereits den Tatbestand und beendet in der Regel auch die Tat.
Beispiele:
Das Dauerdelikt ist das Gegenstück zum Zustandsdelikt.
BGH: §§ 223 ff. als ZustandsdelikteIndes handelt es sich bei den Körperverletzungsdelikten der §§ 223 ff. StGB nicht um Dauer-, sondern um sog. Zustandsdelikte, bei denen es nicht auf die Aufrechterhaltung eines widerrechtlichen Zustandes ankommt. Deren Begehung ist vielmehr bereits mit der Herbeiführung des vom jeweiligen Tatbestand umschriebenen Zustandes beendet. Auch durch ein Fortwirken ihres tatbestandlichen Erfolges, etwa anhaltende Schmerzen, wird die Körperverletzung nicht zu einem Dauerdelikt.
BGH 2 StR 561/11
Ist nach Vollendung die Beteiligung an einem Zustandsdelikt möglich?
Was ist der Unterschied zwischen einem Zustandsdelikt und einem Dauerdelikt?
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