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StPO

Verfahrensbeteiligte 1: Beschuldigter, Staatsanwalt

  1. Beschuldigter
    1. Definition
      • Der Tatverdächtige, gegen den das Verfahren betrieben wird
        • Materielle Komponente: verdichteter Anfangsverdacht
        • Formelle Komponente: gezielte Ermittlungsmaßnahmen
    2. Bezeichnung des Beschuldigten
      • Oberbegriff: Beschuldigter
        • (Ermittlungsverfahren: Beschuldigter)
        • Zwischenverfahren: Angeschuldigter
        • Hauptverfahren: Angeklagter
    3. Mitbeschuldigter
      • Anderer Beschuldigter, gegen den unter demselben Aktenzeichen ermittelt wird (formeller Begriff nach der Rspr.);
  2. Staatsanwaltschaft
    1. Aufgaben
      • leitet das Verfahren
      • vertritt die Anklage
      • Vollstreckungsbehörde
    2. Aufbau
    3. Gesetzliche Regelungen
      • §§ 141 - 152 GVG

Weitere Informationen:


Siehe auch:


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