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StPO

Verfahrensbeteiligte 5: Gericht, Polizei, Verletzter

  1. Gericht/Richter
  2. Polizei
    • Aufgaben
      1. repressiv
      2. präventiv
        • Polizeigesetze der Länder
  3. Verletzter
    1. Definition
      • Wer durch die Tat unmittelbar in seinen Rechten, Rechtsgütern oder rechtlich geschützten Interessen beeinträchtigt ist
      • Der Begriff ist im Strafverfahren umfassender als im materiellen Strafrecht zu verstehen
    2. Verfahrensbeteiligungsrechte

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Siehe auch:


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