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StPO

Verfahrensgrundsätze 2

  1. Untersuchungsgrundsatz (Ermittlungsgrundsatz)
    1. Definition
    2. Ausnahme
      • Beweisverbote
  2. Beschleunigungsgrundsatz
    1. Definition
      • Strafverfahren sind innerhalb einer angemessenen Zeit durchzuführen
    2. Auswirkungen
      • Durchführung der Hauptverhandlung möglichst in einem Zug (Konzentrationsmaxime)
    3. Verstöße
      • Strafmilderungsgrund
      • In besonderen Einzelfällen Verfahrenshindernis
  3. Öffentlichkeitsgrundsatz, § 169 GVG
    1. Definition
      • Es muss grds. jedem möglich sein, an der Verhandlung als Zuschauer teilzunehmen
    2. Verstoß
  4. Mündlichkeitsgrundsatz, § 261 StPO
    1. Definition
      • Nur der in der Hauptverhandlung mündlich vorgetragene Prozessstoff darf Grundlage des Urteils werden.
    2. Auswirkungen
      • Urkunden müssen grds. verlesen werden, § 249 StPO
      • Laienrichter dürfen keinen Einblick in die Ermittlungsakten nehmen
    3. Verstoß

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Siehe auch:


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