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StPO

Verfahrensgrundsätze 4

  1. Nemo tenetur se ipsum accusare
    1. Definition
      • Keine Verpflichtung des Beschuldigten
        • sich selbst zu belasten
        • aktiv an seiner eigenen Überführung mitzuwirken
    2. Auswirkungen
    3. Einschränkungen
      • Erscheinungspflichten bei StA/Richter
      • Angaben zur Person
      • Bestimmte Duldungspflichten, z.B. § 81a StPO
  2. Grundsatz des rechtlichen Gehörs, Art. 103 I GG
    1. Definition
      • Der Betroffene muss sich dem Gericht gegenüber zu den erhobenen Vorwürfen äußern können
  3. Grundsatz des gesetzlichen Richters, Art. 101 I 2 GG, § 16 S. 2 GVG
    1. Definition
      • Der jeweils zuständige Richter muss sich vorhersehbar aus einer allgemeinen Norm ergeben
  4. Grundsatz des fairen Verfahrens (fair trial)
    1. Definition
      • Sicherstellung der Waffengleichheit zwischen Beschuldigtem und Ankläger
      • Auslegungsrichtlinie zur Sicherung von Verfahrensrechten
      • Genannt in Art. 6 I 1 MRK
    2. Verstöße (selten)
      • Strafzumessung
      • Verfahrenshindernis (in extremen Fällen)

Weitere Informationen:


Siehe auch:


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