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StPO

Zuständigkeit LG/OLG; Instanzenzüge

  1. Erstinstanzliche Zuständigkeit
    1. Landgericht (LG)
    2. Oberlandesgericht (OLG)
  2. Instanzenzüge
    1. Erste Instanz ist das Amtsgericht
    2. Erste Instanz ist das Landgericht oder Oberlandesgericht

Weitere Informationen:


Siehe auch:


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