Ein Erfolgsdelikt erfordert für die Tatbestandserfüllung einen Erfolg in der Außenwelt, der von der Handlung abgrenzbar ist. Dieser Erfolg ist nicht schon in der Handlung selbst eingeschlossen.
Handlung und Erfolg müssen in einem kausalen Zusammenhang stehen. Der Begriff des Erfolgs hat in § 9 Abs. 1 StGB und § 13 Abs. 1 StGB eine andere Bedeutung als im Sinne der allgemeinen Tatbestandslehre.
BGH: Bedrohung tritt als abstraktes Gefährdungsdelikt hinter dem Erfolgsdelikt der Nötigung zurückDabei stellt § 240 StGB konkretes Erfolgsunrecht unter Strafe, während § 241 StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt im Vorfeld des Nötigungstatbestandes angesiedelt ist. Abstrakter Rechtsgüterschutz hat jedoch nach den allgemeinen Grundsätzen unter Konkurrenzgesichtspunkten hinter dem konkreten zurückzutreten. Dass dies jedenfalls im Verhältnis des § 240 StGB zu § 241 StGB auch dann gilt, wenn konkret nur das Versuchsstadium erreicht wurde, wird dadurch bestätigt, dass die Strafobergrenze der versuchten Nötigung von zwei Jahren und drei Monaten weit über der Strafobergrenze von einem Jahr bei der Bedrohung liegt.
BGH 1 StR 455/05
→ FAQ: Erfolgsdelikt
→ Video: Erfolgsdelikt in 39 Sekunden
Was ist das Gegenteil zu einem Erfolgsdelikt?
Welches ungeschriebene Tatbestandsmerkmal erfordert jedes Erfolgsdelikt?
▸ Definition · Erfolgsdelikt
▸ Einzelfälle · Konkrete und abstrakte Gefährdungsdelikte
▸ Handlung und Erfolg · Kausalität erforderlich
▸ Gegenteil · Reines Tätigkeitsdelikt
Strafrecht Definitionen > Deliktsformen > Erfolgsdelikt > Erfolg
A-B |
D-E |
F-J |
K-O |
P-R |
S-T |
U-Z
Verwandte Themen: Erfolg | Tätigkeitsdelikt | Deliktsformen
→ Prüfungsschema Vorsätzliches Begehungsdelikt
→ Crashkurs Deliktseinteilungen
→ BGH 4 StR 289/19: § 176a Abs. 2 Nr. 1 (aF) ist ein Tätigkeitsdelikt und kein Erfolgsdelikt
→ Ingke Goeckenjan: Revision der Lehre von der objektiven Zurechnung · Eine Analyse zurechnungsausschließender Topoi beim vorsätzlichen Erfolgsdelikt (2017) | Amazon #Anzeige
→ Wolfgang Frisch: Tatbestandsmäßiges Verhalten und Zurechnung des Erfolgs (2012) | Amazon #Anzeige
→ Henning Leupold: Die Tathandlung der reinen Erfolgsdelikte und das Tatbestandsmodell der actio libera in causa
im Lichte verfassungsrechtlicher Schranken (2005) | Amazon #Anzeige
→ Wilhelm Degener: Die Lehre vom Schutzzweck der Norm und die strafgesetzlichen Erfolgsdelikte (2001) | Amazon #Anzeige
→ Friedrich Toepel: Kausalität und Pflichtwidrigkeitszusammenhang beim fahrlässigen Erfolgsdelikt (1992) | Amazon #Anzeige
→ Joachim Randerath: Die Problematik der Strafvereitelung als Erfolgsdelikt (1990) | Amazon #Anzeige
→ Robert Steinbach: Zur Problematik der Lehre von den subjektiven Rechtfertigungselementen bei den vorsätzlichen Erfolgsdelikten (1987) | Amazon #Anzeige