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Fahrlässigkeit

Fahrlässigkeit

Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn der Täter nicht vorsätzlich handelt, jedoch gegen eine Sorgfaltspflicht verstößt (objektiv und subjektiv). Fahrlässiges Handeln ist nur dann strafbar, wenn es ausdrücklich mit Strafe bedroht ist (§ 15 StGB). Es gibt verschiedene Grade der Fahrlässigkeit.

Das Strafgesetz definiert den Begriff der Fahrlässigkeit nicht. Nach dem BGB handelt fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. (§ 276 Abs. 2 BGB).

Rechtsstaatsprinzip und Fahrlässigkeitsstrafbarkeit
Auch zeigen die in Artikel 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde sowie das Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 Abs. 3 GG, Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG), dass nur schuldige Täter bestraft werden dürfen. Um dies sicherzustellen, bedarf es einer verfassungskonformen Auslegung der Fahrlässigkeitstatbestände. Danach ist die Grenze zur Fahrlässigkeitsstrafbarkeit erst als überschritten anzusehen, wenn der Täter den Bereich des noch Erlaubten (das sogenannte 'erlaubte Risiko') offensichtlich und rücksichtslos überschritten hat.
Ellen Schlüchter

FAQ: Fahrlässigkeit




FAQ

Ist im Strafrecht nur vorsätzliches Handeln strafbar?

Gibt es reine Tätigkeitsdelikte, die fahrlässig begangen werden können?

Gibt es eine gesetzliche Definition der Fahrlässigkeit?


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