Die Kausalität ist ein Tatbestandsmerkmal von Erfolgsdelikten.
Für die Prüfung der Kausalität gibt es drei Ansätze:
Der Vorsatz muss sich bei Erfolgsdelikten neben der Verwirklichung einzelner Tatbestandsmerkmale auch auf den Kausalverlauf beziehen.
Korrelation ist keine Kausalität
Ein häufiger Fehlschluss ist die Verwechslung von Korrelation und Kausalität. Korrelation heißt: Ereignisse stehen in einer Beziehung zueinander, finden zum Beispiel häufig gleichzeitig statt. Sie bedingen sich aber nicht zwingend. Kausalität heißt: Das eine bedingt das andere (Aktion und Reaktion, Ursache und Wirkung).
Was ist Kausalität im Strafrecht?
Muss sich der Vorsatz auch auf die Kausalität beziehen?
Mit welchen Methoden wird die Kausalität im Strafrecht geprüft?
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