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Kausalität

Kausalität

Die Kausalität ist ein Tatbestandsmerkmal von Erfolgsdelikten.

Für die Prüfung der Kausalität gibt es drei Ansätze:

  • Nach der Äquivalenztheorie ist jede Handlung kausal, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne das der Erfolg (in seiner konkreten Gestalt) entfiele.
  • Nach der Adäquanztheorie liegt bei völlig außergewöhnlichen Zusammenhängen keine Ursächlichkeit im strafrechtlichen Sinne vor.
  • Die objektive Zurechnung begrenzt die Kausalität nach normativen Gesichtspunkten.

Der Vorsatz muss sich bei Erfolgsdelikten neben der Verwirklichung einzelner Tatbestandsmerkmale auch auf den Kausalverlauf beziehen.

Korrelation ist keine Kausalität
Ein häufiger Fehlschluss ist die Verwechslung von Korrelation und Kausalität. Korrelation heißt: Ereignisse stehen in einer Beziehung zueinander, finden zum Beispiel häufig gleichzeitig statt. Sie bedingen sich aber nicht zwingend. Kausalität heißt: Das eine bedingt das andere (Aktion und Reaktion, Ursache und Wirkung).

FAQ: Kausalität




FAQ

Was ist Kausalität im Strafrecht?

Muss sich der Vorsatz auch auf die Kausalität beziehen?

Mit welchen Methoden wird die Kausalität im Strafrecht geprüft?


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