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Notwehrprovokation

Notwehrprovokation

Eine Notwehr­provokation (actio illicita in causa) begeht, wer vorsätzlich eine objektive Notwehrlage herbeiführt. Geht der Täter zielgerichtet vor und schafft eine Notwehrlage, um den den Gegner unter dem Deckmantel der Notwehr gerechtfertigt angreifen zu können, handelt es sich um eine Absichtsprovokation.

Beispiel: T beleidigt den leicht reizbaren O. O greift daraufhin T körperlich an. T wehrt sich gegen O mit einem Faustschlag.

Die Lösung dieser Fälle ist umstritten:

  • Nach der herrschenden Meinung ist der vermeintliche Verteidiger zumindest bei einer absichtlich herbeigeführten Notwehrlage (Absichtsprovokation) nicht gerechtfertigt. Es handele sich um einen Rechtsmissbrauch. Darüber hinaus läge auch kein Verteidigungs-, sondern in Wirklichkeit immer ein Angriffswille vor.
  • Bei einer nur vorsätzlich herbeigeführten Notwehrlage gilt nach hM das Notwehrrecht nur eingeschränkt.

Soweit ein (eventuell eingeschränktes) Notwehrrecht besteht, ist auch der Entschuldigungsgrund des § 33 StGB (Notwehrexzess) möglich.

BGH: Kein Ausschluss der Notwehr bei Provokation
Bei besonders gewichtiger Provokation kann der Verteidiger verpflichtet sein, das Risiko hinzunehmen, das mit der Wahl des minder gefährlichen Abwehrmittels verbunden ist. Allerdings ist in den Fällen der Provokation das Notwehrrecht immer nur eingeschränkt; einen vollständigen Ausschluss oder eine zeitlich unbegrenzte Ausdehnung der Einschränkungen erkennt die Rechtsprechung nicht an.
BGH 5 StR 432/95

FAQ: Notwehrprovokation
Video: Notwehrprovokation in 55 Sekunden




FAQ

Was ist eine Notwehrprovokation?

Entfällt durch eine Notwehrprovokation die Rechtfertigung durch Notwehr?

Was ist eine Absichtsprovokation?

Ist bei einer Absichtsprovokation eine Rechtfertigung denkbar?


Notwehrprovokation in 55 Sekunden

▸ Definition · Notwehrprovokation
▸ Beispiel · Fausthieb
▸ Konsequenzen · Rechtfertigung, Notwehrexzess
▸ Absichtsprovokation · Keine Rechtfertigung


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BGH 5 StR 432/95: Grundsätze der schuldhaften Notwehrprovokation
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