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Spezialität

Spezialität

Die Spezialität ist eine Form der unechten Konkurrenz (Gesetzeskonkurrenz) bei Handlungseinheit. Der speziellere Tatbestand enthält alle Merkmale des verdrängten Tatbestands plus zusätzliche Merkmale.

Merksatz: Lex specialis derogat legi generali. Das besondere Gesetz verdrängt das allgemeine Gesetz.

Beispiele:

Spezialität liegt vor, wenn ein Tatbestand alle Merkmale eines anderen Tatbestands enthält und sich nur dadurch von diesem unterscheidet, dass er mindestens ein weiteres Merkmal enthält, das den Sachverhalt unter einem spezielleren Gesichtspunkt erfasst.

BGH: Was ist Spezialität?
Spezialität liegt vor, wenn ein Strafgesetz alle Merkmale einer anderen Strafvorschrift aufweist und sich nur dadurch von dieser unterscheidet, dass es wenigstens noch ein weiteres Merkmal enthält, das den in Frage kommenden Sachverhalt unter einem genaueren (spezielleren) Gesichtspunkt erfasst.
BGH 5 StR 157/20

BGH: Was ist priviligierende Spezialität?
Privilegierende Spezialität als besondere Form der Gesetzeskonkurrenz liegt vor, wenn ein Strafgesetz alle Merkmale einer anderen Strafvorschrift aufweist und sich nur dadurch von dieser unterscheidet, dass es wenigstens noch ein weiteres Merkmal enthält, das den in Frage kommenden Sachverhalt unter einem genaueren (spezielleren) Gesichtspunkt erfass und der Täter durch die Spezialvorschrift privilegiert werden soll. In diesem Fall ist ein Rückgriff auf das allgemeinere Delikt ausgeschlossen, da hierdurch die Privilegierung beseitigt würde.
BGH 3 StR 120/03

FAQ: Spezialität




FAQ

Was heißt Spezialität im Strafrecht?

Kommt Spezialität bei Handlungseinheit oder bei Handlungsmehrheit in Betracht?

Ist Spezialität eine echte oder unechte Konkurrenz?


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Verwandte Themen: Unechte Konkurrenz | Subsidiarität | Konsumtion | Handlungseinheit


Links

Prüfungsschema Konkurrenzen
Prüfungsschema Nötigung (§ 240 StGB)
Prüfungsschema Diebstahl (§ 242 StGB)
Prüfungsschema Raub (§ 249 StGB)
Crashkurs Konkurrenzen
BGH 5 StR 157/20: Definition zur Spezialität (Leitsatz 2a)
BGH 3 StR 120/03: Privilegierende Spezialität

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