Ein konkretes Gefährdungsdelikt ist ein Gefährdungsdelikt, bei dem (im Gegensatz zum abstrakten Gefährdungsdelikt) tatsächlich eine gefährliche Situation eintreten muss. Beispiele:
Beinahe-Unfall)
Beinahe-Unfall)
Konkrete Gefährdungsdelikte sind Erfolgsdelikte, aber keine Verletzungsdelikte. Der Erfolg liegt in der Gefahr – das Rechtsgut selbst wird aber nicht (wie beim Verletzungsdelikt) beeinträchtigt.
Da die Gefahr als Erfolg Tatbestandsmerkmal eines konkreten Gefährdungsdelikts ist, muss sich auch der Vorsatz des Täters auf die Gefährdung (nicht auf die Verletzung des geschützten Rechtsguts) beziehen.
BGH: Schwere Brandstiftung in der Form eines konkreten Gefährdungsdelikts§ 306a Abs. 2 StGB setzt als konkretes Gefährdungsdelikt voraus, dass die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation für das geschützte Rechtsgut - die Gesundheit eines Menschen - führt. In dieser Lage muss - was nach der allgemeinen Lebenserfahrung aufgrund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person so stark beeinträchtigt sein, dass es nur noch vom Zufall abhängt, ob ihre Gesundheit verletzt wird oder nicht.
BGH 2 StR 64/13
→ FAQ: Konkretes Gefährdungsdelikt
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Was ist ein konkretes Gefährdungsdelikt?
Was ist der Unterschied zwischen einem konkreten und einem abstrakten Gefährdungsdelikt?
Sind konkrete Gefährdungsdelikte Verletzungsdelikte?
Sind konkrete Gefährdungsdelikte Erfolgsdelikte?
Welche Beispiele gibt es für konkrete Gefährdungsdelikte?
▸ Definition · Konkretes Gefährdungsdelikt
▸ Voraussetzung · Konkrete Gefahr
▸ Rechtliche Einordnung · Erfolgsdelikt, kein Verletzungsdelikt
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→ BGH 2 StR 64/13: § 306a Abs. 2 StGB als konkretes Gefährdungsdelikt (PDF)
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