Die strafrechtlichen Tatbestände lassen sich in verschiedene Deliktsformen unterteilen, die auf unterschiedlichen Differenzierungspunkten beruhen. Beispiele für Deliktsformen:
Während die Unterscheidung zwischen Verbrechen und Vergehen normiert ist (§ 12 StGB), dienen die meisten Differenzierungen lediglich der Systematisierung. Ohne die Begriffe Allgemeindelikt oder Sonderdelikt explizit zu nennen, macht § 28 StGB zum Beispiel Unterschiede bei der Strafbarkeit der Beteiligten an einem Delikt. Diese hängt von besonderen persönlichen Merkmalen ab.
Strafrecht Definitionen > Deliktsformen > Erfolgsdelikt | Tätigkeitsdelikt | Verletzungsdelikt | Gefährdungsdelikt | Verhaltensgebundenes Delikt | Eigenhändiges Delikt | Zustandsdelikt | Unterlassungsdelikt | Grundtatbestand | Verbrechen und Vergehen | Allgemeindelikt | Sonderdelikt | Unternehmensdelikt
Wozu dient die Unterscheidung verschiedener Deliktsformen?
Wo gibt es beispielsweise eine gesetzliche Unterscheidung bestimmter Deliktstypen?
Welche zwei verschiedenen Deliktsformen werden bei den Gefährdungsdelikten unterschieden?
Bei welcher Deliktsform muss kein von der Handlung abgrenzbarer Erfolg geprüft werden?
→ Crashkurs Deliktseinteilungen
→ Baur ZJS 2017, 655: Tatbestandstypenlehre und ihre Bedeutung für die Fallbearbeitung (PDF)