Parallelwertung in der Laiensphäre
Bei der Parallelwertung in der Laiensphäre reicht für den Vorsatz aus, dass der Täter die Umstände kennt, die für eine rechtliche Bewertung erforderlich sind. [→]
Pflichtwidrigkeitszusammenhang
Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang ist eine Ausprägung der objektiven Zurechnung bei Fahrlässigkeitstaten. [→]
Postpendenz
Ein Fall der Postpendenz ist gegeben, wenn die Vortat ungewiss, die Nachtat gewiss ist. Beim Vorliegen der Vortat wäre die Nachtat straflos. [→]
Potenzielles Gefährdungsdelikt
Ein potenzielles Gefährdungsdelikt ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt, bei dem die Gefährlichkeit einer Handlung explizit festgestellt werden muss. [→]
Potenzielles Unrechtsbewusstsein
Das potenzielle Unrechtsbewusstsein ist ein Prüfungspunkt der Schuld: die Fähigkeit zur Unrechtseinsicht. [→]
Präpendenz
Ein Fall der Präpendenz ist gegeben, wenn die Vortat gewiss, die Nachtat ungewiss ist. Beim Vorliegen der Nachtat wäre die Vortat straflos. [→]
Präventivnotwehr
Präventivnotwehr ist eine vorsorgliche Verteidigung gegen einen mit Sicherheit zu erwartenden Angriff. Keine Rechtfertigung nach § 32 StGB (hM). [→]
Privilegierung
Eine Privilegierung enthält im Vergleich zum Grundtatbestand zusätzliche, strafmildernde Merkmale. [→]
Psychische Beihilfe
Psychische Beihilfe liegt vor, wenn der Teilnehmer den bereits vorhandenen Tatentschluss beim Täter bestärkt. [→]
Putativnotwehr
Putativnotwehr liegt vor, wenn eine vorsätzlich handelnde Person irrigerweise vom Bestehen einer Notwehrlage ausgeht. [→]
Qualifikation
Eine Qualifikation enthält im Vergleich zum Grundtatbestand zusätzliche, strafschärfende Merkmale. [→]
Realkonkurrenz
Realkonkurrenz (Tatmehrheit gemäß § 53 StGB): mehrere Handlungen und unterschiedliche Tatbestände, die nicht im Verhältnis der Gesetzeskonkurrenz stehen. [→]
Rechtfertigende Einwilligung
Durch eine wirksame Einwilligung in eine Rechtsgutsverletzung entfällt die Rechtswidrigkeit einer Tat. [→]
Rechtfertigende Pflichtenkollision
Die rechtfertigende Pflichtenkollision kommt in Betracht, wenn der Täter bei zwei Handlungspflichten nur einer von beiden nachkommen kann. [→]
Rechtfertigender Notstand
Rechtfertigender Notstand (§ 34 StGB) ist ein Auffangtatbestand, wenn andere Rechtfertigungsgründe nicht greifen. [→]
Rechtfertigungsgründe
Wenn ein Rechtfertigungsgrund vorliegt, entfällt trotz Erfüllung eines Tatbestands die Rechtswidrigkeit. Rechtsfolge: Straflosigkeit. [→]
Rechtmäßiges Alternativverhalten
In Fällen des rechtmäßigen Alternativverhaltens ist die Bewertung des Zusammenhangs zwischen Sorgfaltsverstoß und Erfolg umstritten. [→]
Rechtswidrigkeit
Die Rechtswidrigkeit ist das abschließende objektive Unwerturteil über ein Verhalten, das einen Tatbestand erfüllt. [→]
Regelbeispiel
Ein Regelbeispiel normiert besonders schwere oder minder schwere Fälle eines Grunddelikts. Diese Merkmale sind keine Tatbestandsmerkmale. [→]
Risikotheorie
Nach der Risikotheorie ist bedingter Vorsatz gegeben, wenn die handelnde Person eine objektiv vorhandenene und rechtlich missbilligte Gefahr der Tatbestandsverwirklichung erkennt. [→]
Risikoverringerung
Bei der Risikoverringerung greift der Täter erfolgsabschwächend in den Kaulalverlauf ein. Der Erfolg ist dann objektiv nicht zurechenbar [→]
Rücktritt vom Versuch
Der Rücktritt gemäß § 24 StGB ist ein persönlicher Strafaufhebungsgrund. Der Täter gibt die Tat auf oder verhindert deren Vollendung. [→]
Rückwirkungsverbot
Das Rückwirkungsverbot untersagt es, im Nachhinein Handlungen für strafbar zu erklären, die zum Zeitpunkt der Begehung straflos waren. [→]
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