Eine objektive Sorgfaltspflichtverletzung ist Voraussetzung für die Begehung eines Fahrlässigkeitsdelikts. Maßstab für die Frage, ob der Täter sorgfaltswidrig gehandelt hat, ist ein Durchschnittsmensch. Hier kommt es darauf an, ob der Täter die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt
(§ 276 Abs. 2 BGB).
Das Maß der anzuwendenden Sorgfalt ergibt sich aus einer Betrachtung der Gefahrenlage ex ante (im Voraus):
besonnener und gewissenhafter Menschin der konkreten Lage und sozialen Rolle des Täters gehandelt?
BGH: Objektive SorgfaltspflichtverletzungPflichtwidrig handelt, wer objektiv gegen eine Sorgfaltspflicht verstößt, die dem Schutz des beeinträchtigten Rechtsguts dient. Dabei bestimmen sich Art und Maß der anzuwendenden Sorgfalt nach den Anforderungen, die bei objektiver Betrachtung der Gefahrenlage ex ante an einen besonnenen und gewissenhaften Menschen in der konkreten Lage und sozialen Rolle des Handelnden zu stellen sind.
BGH 4 StR 19/20
→ FAQ: Objektive Sorgfaltspflichtverletzung
Was bedeutet objektive Sorgfaltspflichtverletzung?
Ist die objektive Sorgfaltspflichtverletzung im Voraus oder im Nachhinein zu beurteilen?
Strafrecht Definitionen > Fahrlässigkeit > Objektive Sorgfaltspflichtverletzung > Vertrauensgrundsatz | Übernahmefahrlässigkeit
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