Sachverhalt
Der Sachverhalt beschreibt ein tatsächliches Geschehen, das unter einen strafrechtlichen Tatbestand subsumiert werden kann. [→]
Schuld
Schuld bedeutet im strafrechtlichen Sinn individuelle Vorwerfbarkeit. Ein schuldlos Handelnder wird nicht bestraft. [→]
Schuldfähigkeit
Schuldfähigkeit bedeutet, dass die Begehung einer Straftat dem Täter persönlich vorgeworfen werden kann. [→]
Schutzzweck der Norm
Der Grundsatz der Schutzzweck der Norm schließt die Strafbarkeit aus, wenn der Erfolg nicht von einer Art ist, die durch die Norm verhindert werden soll. [→]
Simultanitätsprinzip
Das Simultanitätsprinzip erfordert das gleichzeitige Vorliegen aller Merkmale der Strafbarkeit zum Zeitpunkt der Tatbegehung. [→]
Sonderdelikt
Ein Sonderdelikt ist ein Tatbestand, der nur von Tätern mit besonderen Merkmalen verwirklicht werden kann. Gegensatz: Allgemeindelikt. [→]
Soziale Handlungslehre
Nach der sozialen Handlungslehre ist eine Handlung ein vom Willen beherrschbares sozialerhebliches Verhalten. [→]
Spezialität
Spezialität ist eine Form der Gesetzeskonkurrenz bei Handlungseinheit. Der verdrängende Tatbestand ist spezieller als der verdrängte. [→]
Strafaufhebungsgrund
Ein persönlicher Strafaufhebungsgrund beseitigt die Strafbarkeit im Nachhinein. [→]
Strafausschließungsgrund
Ein persönlicher Strafausschließungsgrund verhindert die Entstehung der Strafbarkeit bei der Erfüllung eines Tatbestands. [→]
Strenge Schuldtheorie
Nach der strengen Schuldtheorie berührt ein Irrtum über die Rechtswidrigkeit die Schuld (Verbotsirrtum gemäß § 17 StGB). [→]
Subjektiver Tatbestand
Der subjektive Tatbestand ist der Teil des Tatbestands, der sich auf die inneren, subjektiven Zustände des Täters bezieht. [→]
Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung
Die subjektive Sorgfaltspflichtverletzung ist ein Element der Schuld beim Fahrlässigkeitsdelikt. [→]
Subjektives Rechtfertigungselement
Das subjektive Rechtfertigungselement ist die innere Einstellung des Täters zum Rechtfertigungsgrund, zum Beispiel der Wille zu verteidigen. [→]
Subsidiarität
Die Subsidiarität ist eine Form der Gesetzeskonkurrenz bei Handlungseinheit. Die verdrängte Norm kommt nur hilfsweise zur Anwendung. [→]
Subsumtion
Subsumtion ist die Unterordnung eines Sachverhalts unter einen Tatbestand. [→]
Subsumtionsirrtum
Ein Subsumtionsirrtum liegt vor, wenn der Täter ein Tatbestandsmerkmal falsch auslegt. Dabei erfasst er den Sachverhalt an sich richtig und vollständig. [→]
Systematische Auslegung
Die systematische Auslegungsmethode erklärt den Sinn einer Norm nach ihrer Stellung im Gesetzesganzen. [→]
Täter hinter dem Täter
Die Rechtsfigur des Täters hinter dem Täter ist eine Form der mittelbaren Täterschaft. Der Tatmittler handelt dabei voll deliktisch. [→]
Täterschaft
Täter ist im Strafrecht eine Person, die eine Tat selbst (unmittelbar) oder durch einen anderen (mittelbar) begeht (§ 25 Abs. 1 StGB). [→]
Tätigkeitsdelikt
Bei einem Tätigkeitsdelikt reicht zur Verwirklichung eines Tatbestands ein bestimmtes Tun oder Unterlassen aus. Es kommt nicht auf einen Erfolg an. [→]
Tatbestand
Ein strafrechtlicher Tatbestand beschreibt abstrakt ein Verhalten, das als Unrecht eingestuft wird und mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann. [→]
Tatbestandliche Handlungseinheit
Eine tatbestandliche Handlungseinheit liegt vor bei Tatbeständen, die mehrere Handlungen voraussetzen. [→]
Tatbestandsirrtum
Beim Tatbestandsirrtum gemäß § 16 StGB irrt der Täter zu seinen Gunsten über einen Umstand des Sachverhalts. [→]
Tatentschluss
Der Tatentschluss ist der erste Prüfungspunkt beim versuchten Delikt: Vorsatz in Bezug auf den Tatbestand. [→]
Tatherrschaft
Tatherrschaft ist das bewusste In-den-Händen-Halten des Geschehensablaufs. Dieses Kriterium ist wichtig für die Abgrenzung Täterschaft/Teilnahme. [→]
Teilnahme
Teilnehmer sind nach der Legaldefinition des § 28 Abs. 1 StGB Anstifter und Gehilfen. [→]
Teleologische Auslegung
Die teleologische Auslegungsmethode fragt nach dem Sinn, Ziel und Zweck einer Norm. Beispiel: Welche Schutzrichtung hat ein Tatbestand? [→]
Teleologische Reduktion
Eine teleologische Reduktion ist die restriktive Auslegung einer Norm für Fälle, bei denen eine wörtliche Auslegung unpassend erscheint. [→]
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