Die eingeschränkte Schuldtheorie behandelt den Erlaubnistatbestandsirrtum als eine Art Tatbestandsirrtum. Die Theorie wendet § 16 StGB analog an. Die Analogie erklärt sich daraus, dass § 16 StGB eigentlich nur die Merkmale des Tatbestands meint, nicht der Rechtswidrigkeit. Es gibt zwei Varianten der eingeschränkten Schuldtheorie:
Beide Auffassungen kommen letztlich zu dem Ergebnis, dass eine Bestrafung wegen einer Vorsatztat ausgeschlossen ist (im Gegensatz zur strengen Schuldtheorie bei Vermeidbarkeit des Irrtums). Möglich bleibt eine Bestrafung wegen fahrlässiger Begehung, wenn ein solcher Tatbestand existiert.
Schwachpunkt der eingeschränkten SchuldtheorieDiese Lehre leidet – ungeachtet ihres plausiblen Ergebnisses – an der Diskrepanz, den Vorsatz wegen des Irrtums über Umstände, die eigentlich nicht Gegenstand des Vorsatzes sein sollen, entfallen zu lassen.
Urs Kindhäuser
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Wie behandelt die eingeschränkte Schuldtheorie Fälle des Erlaubnistatbestandsirrtums?
Was ist eingeschränkt
an der eingeschränkten Schuldtheorie?
▸ Eingeschränkte Schuldtheorie · § 16 StGB analog
▸ 2 Varianten · Vorsatzunrecht vs. Schuld
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