Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn der Täter nicht vorsätzlich handelt, jedoch gegen eine Sorgfaltspflicht verstößt (objektiv und subjektiv). Fahrlässiges Handeln ist nur dann strafbar, wenn es ausdrücklich mit Strafe bedroht ist (§ 15 StGB).
Das Strafgesetz definiert den Begriff der Fahrlässigkeit nicht. Nach dem BGB handelt fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
(§ 276 II BGB).
Strafrecht Definitionen > Fahrlässigkeit > Grade der Fahrlässigkeit | Objektive Sorgfaltspflichtverletzung | Pflichtwidrigkeitszusammenhang | Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung
Ist im Strafrecht nur vorsätzliches Handeln strafbar?
Gibt es reine Tätigkeitsdelikte, die fahrlässig begangen werden können?
Gibt es eine gesetzliche Definition der Fahrlässigkeit?
Grade der Fahrlässigkeit | Bewusste Fahrlässigkeit | Unbewusste Fahrlässigkeit | Vorsatz
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