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Entschuldigungsgründe

Entschuldigungsgründe

Wenn ein Entschuldigungs­grund vorliegt, entfällt das subjektive Unwerturteil über eine tatbestandsmäßige und rechtswidrige Tat - auch bei einem potenziell schuldfähigen Täter. Die wichtigsten Entschuldigungsgründe:

Wenn bei einem Täter ein Entschuldigungsgrund vorliegt, ist die Beteiligung an der Tat für andere möglich. Jeder Beteiligte wird ohne Rücksicht auf die Schuld des anderen nach seiner Schuld bestraft. (§ 29 StGB).

FAQ: Entschuldigungsgründe




FAQ

Was ist ein Entschuldigungsgrund?

Welche Entschuldigungsgründe gibt es im Strafrecht?

Ist die Beteiligung an einer Tat möglich, wenn bei einem Täter ein Entschuldigungsgrund vorliegt?


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