Cookie Consent by Privacy Policies Generator website
jurAbisZ.de | Strafrecht Definitionen

Regelbeispiel

Regelbeispiel

Ein Regelbeispiel normiert besonders schwere oder minder schwere Fälle eines Grunddelikts. Die Merkmale eines Regelbeispiels sind keine Tatbestandsmerkmale im eigentlichen Sinne, denn sie haben nur Indizwirkung. Ihr Vorliegen muss nicht zwingend zur Annahme des Regelbeispiels führen.

Regelbeispiele sind unter anderem:

Problematisch ist der Versuch eines Regelbeispiels:

  • In Fällen, in denen der Grundtatbestand versucht oder erfüllt, aber das Regelbeispiel lediglich versucht wurde, ist die Lösung umstritten. Das Problem liegt darin, dass Regelbeispiele keine Tatbestände sind. § 22 StGB setzt dies nach dem Wortlaut jedoch voraus (unmittelbares Ansetzen zur Verwirklichung des Tatbestands).
  • Unproblematisch sind jedoch Fallkonstellationen, in denen das Regelbeispiel erfüllt und der Grunddelikt versucht wurde. Dann liegt ein versuchtes Regelbeispiel vor.

FAQ: Regelbeispiel

Strafrecht Definitionen > Deliktsformen > Grundtatbestand > Regelbeispiel | Qualifikation | Privilegierung




FAQ

Sind Regelbeispiele Tatbestände?

Was ist die Indizwirkung des Regelbeispiels?

Ist der Versuch eines Regelbeispiels möglich?


Verwandte Themen

Privilegierung | Qualifikation


Links

Prüfungsschema Totschlag (§ 212 StGB)
Prüfungsschema Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)
Crashkurs Deliktseinteilungen
BGH 2 StR 355/80: Besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines Regelbeispiels
Anne Ahle: Der besonders schwere Fall des Totschlags (2020) | amazon.de
Denis Matthies: Exemplifikationen und Regelbeispiele · Eine Untersuchung zum 100-jährigen Beitrag von Adolf Wach zur Legislativen Technik (2009) | amazon.de

jurAbisZ.de | © Knupper | StPO | Impr. | Datenschutz