Ein Regelbeispiel normiert besonders schwere oder minder schwere Fälle eines Grunddelikts. Die Merkmale eines Regelbeispiels sind keine Tatbestandsmerkmale im eigentlichen Sinne, denn sie haben nur Indizwirkung. Ihr Vorliegen muss nicht zwingend zur Annahme des Regelbeispiels führen.
Beispiel: Besonders schwerer Fall des Diebstahls, § 243 StGB (Grunddelikt: Diebstahl, § 242 StGB).
Problematisch ist der Versuch eines Regelbeispiels:
- In Fällen, in denen der Grundtatbestand versucht oder erfüllt, aber das Regelbeispiel lediglich versucht wurde, ist die Lösung umstritten. Das Problem liegt darin, dass Regelbeispiele keine Tatbestände sind. § 22 StGB setzt dies nach dem Wortlaut jedoch voraus (unmittelbares Ansetzen
zur Verwirklichung des Tatbestands
). - Unproblematisch sind jedoch Fallkonstellationen, in denen das Regelbeispiel erfüllt und der Grunddelikt versucht wurde. Dann liegt ein versuchtes Regelbeispiel vor.
FAQ
Sind Regelbeispiele Tatbestände? Nein (im Gegensatz zu Qualifikationen und Privilegierungen).
Was ist die Indizwirkung des Regelbeispiels? Umstände eines Regelbeispiels deuten in der Regel darauf hin, dass ein strafschärfender oder strafmindernder Fall vorliegt. Es gibt aber Ausnahmen.
Ist der Versuch eines Regelbeispiels möglich? Unstreitig ja, wenn das Regelbeispiel erfüllt und der Grundtatbestand versucht wurde. In anderen Fällen streitig.
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