Dauerdelikt
Ein Dauerdelikt setzt die Herbeiführung und das Fortdauernlassen eines Zustands voraus. [→]
Defensivnotstand
Der Defensivnotstand (§ 228 BGB) rechtfertigt die Beschädigung einer Sache, von der eine Gefahr ausgeht. [→]
Deliktsformen
Je nach Differenzierungspunkt gibt es verschiedene Deliktsformen, nach denen Straftatbestände eingeteilt werden. [→]
Deskriptive Tatbestandsmerkmale
Deskriptive Tatbestandsmerkmale können allein aufgrund sinnlicher Wahrnehmung verstanden werden. [→]
dolus alternativus
Beim dolus alternativus richtet sich der Vorsatz des Täters auf zwei sich gegenseitig ausschließende Tatbestände. [→]
dolus antecedens
Dolus antecedens ist ein Vorsatz, der vor, aber nicht während der Tatbegehung vorliegt. Er ist strafrechtlich unbeachtlich. [→]
dolus directus I
Dolus directus I (direkter Vorsatz ersten Grades) bedeutet zielgerichtetes Wollen. Dem Täter kommt es auf den tatbestandlichen Erfolg an. [→]
dolus directus II
Dolus directus II (direkter Vorsatz zweiten Grades) bedeutet, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs für sicher hält. [→]
dolus generalis
Dolus generalis ist ein allgemeiner Vorsatz, der nicht bei der Tathandlung vorliegen muss und abweichende Kausalverläufe einschließt. [→]
dolus subsequens
Dolus subsequens ist ein Vorsatz, der erst nach der vorsatzlos begangenen Tathandlung gefasst wird (nachträgliche Billigung). Er ist strafrechtlich unbeachtlich. [→]
Echte Konkurrenz
Ein Fall der echten Konkurrenz ist gegeben, wenn zwei oder mehrere Tatbestände im Schuldspruch erscheinen. [→]
Echtes Unterlassungsdelikt
Ein echtes Unterlassungsdelikt ist ein Delikt, bei dem bereits im Tatbestand ein Unterlassen beschrieben wird. [→]
Eigenhändiges Delikt
Ein eigenhändiges Delikt setzt voraus, dass die Handlung vom Täter selbst vorgenommen wird. Beispiel: Meineid (§ 154 StGB). [→]
Eingeschränkte Schuldtheorie
Nach der eingeschränkten Schuldtheorie liegt bei einem Erlaubnistatbestandsirrtum § 16 StGB analog vor. [→]
Einverständnis
Ein Einverständnis liegt bei einer Einwilligung vor, die den Tatbestand einer Straftat entfallen lässt. [→]
Entschuldigender Notstand
Der entschuldigende Notstand nach § 35 StGB ist ein Entschuldigungsgrund für besondere Gefahren- und Motivationslagen. [→]
Entschuldigungsgründe
Wenn ein Entschuldigungsgrund vorliegt, entfällt das subjektive Unwerturteil über eine tatbestandsmäßige und rechtswidrige Tat. [→]
Entschuldigungsirrtum
Ein Entschuldigungsirrtum liegt vor, wenn sich der Täter über den rechtlichen Bestand oder die Grenzen eines Entschuldigungsgrundes irrt. [→]
Entschuldigungstatbestandsirrtum
Beim Entschuldigungstatbestandsirrtum irrt der Täter über das Vorliegen von Umständen, die einen Entschuldigungsgrund erfüllen würden. [→]
Entsprechungsklausel
Die Entsprechungsklausel des § 13 StGB fordert für unechte Unterlassungsdelikte die Vergleichbarkeit von Unterlassen und aktivem Tun. [→]
Erfolg
Ein Erfolg ist als Tatbestandsmerkmal eine von der Handlung abgrenzbare Veränderung in der Außenwelt. [→]
Erfolgsdelikt
Ein Erfolgsdelikt erfordert für die Tatbestandserfüllung einen von der Handlung abgrenzbaren Erfolg in der Außenwelt. [→]
Erfolgskupiertes Delikt
Erfolgskupierte Delikte weisen im subjektiven Tatbestand ein Element auf, das keine Entsprechung im objektiven Tatbestand hat. [→]
Erfolgsqualifiziertes Delikt
Ein erfolgsqualifiziertes Delikt wird durch den Eintritt eines bestimmten Erfolgs zu einer Qualifikation des Grundtatbestands. [→]
Erlaubnisirrtum
Beim Erlaubnisirrtum täuscht sich der Täter über das Bestehen oder die Grenzen eines Rechtfertigungsgrundes. [→]
Erlaubnistatbestandsirrtum
Beim Erlaubnitatbestandsirrtum nimmt der Täter irrigerweise Umstände an, die ihn rechtfertigen würden. Beispiel: Putativnotwehr. [→]
Erlaubtes Risiko
Bei Verhaltensweisen, die einem erlaubten Risiko entsprechen, wird ein eventueller Tatbestandserfolg nicht objektiv zugerechnet. [→]
Ernstnahmetheorie
Nach der Ernstnahmetheorie handelt ein Täter mit bedingtem Vorsatz, wenn er den Eintritt des Erfolgs ernstnimmt und trotzdem handelt. [→]
error in obiecto
Beim error in obiecto irrt der Täter über die Identität des anvisierten Objekts. [→]
Erst-recht-Schluss
Der Erst-recht-Schluss argumentiert vom Größeren auf das Kleinere oder vom Kleineren auf das Größere. [→]
Extensiver Notwehrexzess
Beim extensiven Notwehrexzess überschreitet der Täter die zeitlichen Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken. [→]
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