Deskriptive Tatbestandsmerkmale sind Elemente des Tatbestands, die allein aufgrund sinnlicher Wahrnehmung (kognitiv) erkannt werden können. Sie beschreiben einen realen Gegenstand, sind zumeist aus sich selbst heraus verständlich und benötigen keine ergänzende juristische Auslegung.
Allerdings sind auch deskriptive Tatbestandsmerkmale oft nur mit zusätzlichen normativen Kriterien auslegbar (Beispiel: Tier als Sache im Sinne des Gesetzes). In Zweifelsfällen ist entscheidend, welcher Aspekt überwiegt.
Mensch, nicht aber beim Begriff
fremd.
Der Täter handelt vorsätzlich, wenn er die tatsächlichen Gegebenheiten und den natürlichen Sinngehalt eines deskriptiven Tatbestandsmerkmals erkennt. Wenn nicht, liegt ein Tatbestandsirrtum vor.
→ FAQ: Deskriptive Tatbestandsmerkmale
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Was ist ein deskriptives Tatbestandsmerkmal?
Was ist das Gegenstück zum deskriptiven Tatbestandsmerkmal?
Was gilt bei Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen deskriptiven und normativen Tatbestandsmerkmalen?
▸ Definition · Deskriptive Tatbestandsmerkmale
▸ Vergleich · Normative Tatbestandsmerkmale
▸ Auslegung · Normative Kriterien
▸ Vorsatz · Erkennen des natürlichen Sinngehalts
Objektiver Tatbestand | Normative Tatbestandsmerkmale | Tatbestandsirrtum
→ Bohnen: Irrtum über normative und deskriptive Tatbestandsmerkmale (10.2.1) (PDF)
→ Beyler/Gruber/Klose: Irrtümer im Bereich des Tatbestandes (PDF)