jurAbisZ.de | Strafrecht Definitionen
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Sachverhalt
Der Sachverhalt beschreibt ein tatsächliches Geschehen, das unter einen strafrechtlichen Tatbestand subsumiert werden kann. [→]

Schuld
Schuld bedeutet im strafrechtlichen Sinn individuelle Vorwerfbarkeit. Ein schuldlos Handelnder wird nicht bestraft. [→]

Schuldfähigkeit
Schuldfähigkeit bedeutet, dass die Begehung einer Straftat dem Täter persönlich vorgeworfen werden kann. [→]

Schutzzweck der Norm
Der Grundsatz der Schutzzweck der Norm schließt die Strafbarkeit aus, wenn der Erfolg nicht von einer Art ist, die durch die Norm verhindert werden soll. [→]

Simultanitätsprinzip
Das Simultanitätsprinzip erfordert das gleichzeitige Vorliegen aller Merkmale der Strafbarkeit zum Zeitpunkt der Tatbegehung. [→]

Sonderdelikt
Ein Sonderdelikt ist ein Tatbestand, der nur von Tätern mit besonderen Merkmalen verwirklicht werden kann. Gegensatz: Allgemeindelikt. [→]

Soziale Handlungslehre
Nach der sozialen Handlungslehre ist eine Handlung ein vom Willen beherrschbares sozialerhebliches Verhalten. [→]

Spezialität
Spezialität ist eine Form der Gesetzeskonkurrenz bei Handlungseinheit. Der verdrängende Tatbestand ist spezieller als der verdrängte. [→]

Strafaufhebungsgrund
Ein persönlicher Strafaufhebungsgrund beseitigt die Strafbarkeit im Nachhinein. [→]

Strafausschließungsgrund
Ein persönlicher Strafausschließungsgrund verhindert die Entstehung der Strafbarkeit bei der Erfüllung eines Tatbestands. [→]

Strenge Schuldtheorie
Nach der strengen Schuldtheorie berührt ein Irrtum über die Rechtswidrigkeit die Schuld (Verbotsirrtum gemäß § 17 StGB). [→]

Subjektiver Tatbestand
Der subjektive Tatbestand ist der Teil des Tatbestands, der sich auf die inneren, subjektiven Zustände des Täters bezieht. [→]

Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung
Die subjektive Sorgfaltspflichtverletzung ist ein Element der Schuld beim Fahrlässigkeitsdelikt. [→]

Subjektives Rechtfertigungselement
Das subjektive Rechtfertigungselement ist die innere Einstellung des Täters zum Rechtfertigungsgrund, zum Beispiel der Wille zu verteidigen. [→]

Subsidiarität
Die Subsidiarität ist eine Form der Gesetzeskonkurrenz bei Handlungseinheit. Die verdrängte Norm kommt nur hilfsweise zur Anwendung. [→]

Subsumtion
Subsumtion ist die Unterordnung eines Sachverhalts unter einen Tatbestand. [→]

Subsumtionsirrtum
Ein Subsumtionsirrtum liegt vor, wenn der Täter ein Tatbestandsmerkmal falsch auslegt. Dabei erfasst er den Sachverhalt an sich richtig und vollständig. [→]

Systematische Auslegung
Die systematische Auslegungsmethode erklärt den Sinn einer Norm nach ihrer Stellung im Gesetzesganzen. [→]

Täter hinter dem Täter
Die Rechtsfigur des Täters hinter dem Täter ist eine Form der mittelbaren Täterschaft. Der Tatmittler handelt dabei voll deliktisch. [→]

Täterschaft
Täter ist im Strafrecht eine Person, die eine Tat selbst (unmittelbar) oder durch einen anderen (mittelbar) begeht (§ 25 Abs. 1 StGB). [→]

Tätigkeitsdelikt
Bei einem Tätigkeitsdelikt reicht zur Verwirklichung eines Tatbestands ein bestimmtes Tun oder Unterlassen aus. Es kommt nicht auf einen Erfolg an. [→]

Tatbestand
Ein strafrechtlicher Tatbestand beschreibt abstrakt ein Verhalten, das als Unrecht eingestuft wird und mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann. [→]

Tatbestandliche Handlungseinheit
Eine tatbestandliche Handlungseinheit liegt vor bei Tatbeständen, die mehrere Handlungen voraussetzen. [→]

Tatbestandsirrtum
Beim Tatbestandsirrtum gemäß § 16 StGB irrt der Täter zu seinen Gunsten über einen Umstand des Sachverhalts. [→]

Tatentschluss
Der Tatentschluss ist der erste Prüfungspunkt beim versuchten Delikt: Vorsatz in Bezug auf den Tatbestand. [→]

Tatherrschaft
Tatherrschaft ist das bewusste In-den-Händen-Halten des Geschehensablaufs. Dieses Kriterium ist wichtig für die Abgrenzung Täterschaft/Teilnahme. [→]

Teilnahme
Teilnehmer sind nach der Legaldefinition des § 28 Abs. 1 StGB Anstifter und Gehilfen. [→]

Teleologische Auslegung
Die teleologische Auslegungsmethode fragt nach dem Sinn, Ziel und Zweck einer Norm. Beispiel: Welche Schutzrichtung hat ein Tatbestand? [→]

Teleologische Reduktion
Eine teleologische Reduktion ist die restriktive Auslegung einer Norm für Fälle, bei denen eine wörtliche Auslegung unpassend erscheint. [→]

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