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Täter hinter dem Täter

Täter hinter dem Täter

Die Rechtsfigur des Täters hinter dem Täter ist eine Form der mittelbaren Täterschaft. Hierbei handelt das Werkzeug (der Tatmittler bzw. Vordermann) zwar voll deliktisch (tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft). Doch die Herrschaft des Hintermanns ist so stark, dass die Verantwortung für die Tat letztlich bei ihm liegt. Beispiele:

  • Vermeidbarer Verbotsirrtum des Tatmittlers
  • Organisierter Machtapparat im Hintergrund (NS-Staat, DDR-Regime, Mafia usw.)
  • Nötigung des Tatmittlers, der im Hinblick auf das geschützte Rechtsgut aber widerstehen müsste
  • Täuschung des Vordermanns über den konkreten Handlungssinn seines Tuns (Beispiel: H veranlasst V, eine vermeintlich völlig wertlose Vase zu zerstören)

Die mittelbare Täterschaft in Form des Täters hinter dem Täter ist sehr umstritten. Dem Modell wird entgegengehalten, dass die mittelbare Täterschaft dort ende, wo der Vordermann in voller Eigenverantwortung handele. Dann sei nur noch Raum für eine Anstiftung vorhanden.

FAQ: Täter hinter dem Täter
Video: Täter hinter dem Täter in 75 Sekunden

Strafrecht Definitionen > Beteiligung > Täterschaft > Mittelbare Täterschaft > Täter hinter dem Täter




FAQ

Was bedeutet die Rechtsfigur des Täters hinter dem Täter?

Was ist das Besondere an der Rechtsfigur des Täters hinter dem Täter?

Was sind Beispiele für den Täter hinter dem Täter?


Täter hinter dem Täter in 75 Sekunden

▸ Definition · Mittelbare Täterschaft
▸ Beispiele · Ausnutzung von Irrtümern und ähnliche Sachverhalte
▸ Kritik · Anstiftung statt mittelbarer Täterschaft


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