Die Rechtsfigur des Täters hinter dem Täter ist eine Form der mittelbaren Täterschaft. Der Tatmittler handelt dabei voll deliktisch.
Erklärung
In Täter hinter dem Täter-Fällen handelt das Werkzeug (der Tatmittler bzw. Vordermann) zwar voll deliktisch (tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft). Doch die Herrschaft des Hintermanns ist so stark, dass die Verantwortung für die Tat letztlich bei ihm liegt. Die Rechtsfigur des Täters hinter dem Täter ist eine Form der mittelbaren Täterschaft. Beispiele:
Organisierter Machtapparat im Hintergrund (NS-Staat, DDR-Regime, Mafia usw.)
Nötigung des Tatmittlers, der im Hinblick auf das geschützte Rechtsgut aber widerstehen müsste
Täuschung des Vordermanns über den konkreten Handlungssinn seines Tuns (Beispiel: H veranlasst V, eine vermeintlich völlig wertlose Vase zu zerstören)
Die mittelbare Täterschaft in Form des Täters hinter dem Täter ist sehr umstritten. Dem Modell wird entgegengehalten, dass die mittelbare Täterschaft dort ende, wo der Vordermann in voller Eigenverantwortung handele. Dann sei nur noch Raum für eine Anstiftung vorhanden.
Das schuldhaft handelnde Werkzeug Bei der Prüfung, ob der Hintermann mittelbarer Täter ist, [ist] auf das Kriterium der vom Täterwillen getragenen objektiven Tatherrschaft abzustellen. Ob sie vorliegt, richtet sich nicht nach starren Regeln, sondern kann nur je nach der konkreten Fallgestaltung im Einzelfall wertend ermittelt werden. […] Mittelbarer Täter eines Tötungs- oder versuchten Tötungsdelikts ist jedenfalls derjenige, der mit Hilfe des von ihm bewusst hervorgerufenen Irrtums das Geschehen gewollt auslöst und steuert, so dass der Irrende bei wertender Betrachtung als ein - wenn auch (noch) schuldhaft handelndes - Werkzeug anzusehen ist. BGH 4 StR 352/88
→ Prüfungsschema Mittelbare Täterschaft
→ Crashkurs Täterschaft und Teilnahme
→ BGH 4 StR 352/88: Katzenkönig-Fall → Alexander Lehmann: Mittelbare Täterschaft durch Versetzen in einen Motivirrtum · Die Rechtsfigur des Täters hinter dem Täter im Bereich der Irrtumsherrschaft (2022) | Amazon #Anzeige
→ Carolin Urban: Mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft (2004) | Amazon #Anzeige
→ Bettina Noltenius: Kriterien der Abgrenzung von Anstiftung und mittelbarer Täterschaft (2003) | Amazon #Anzeige
→ Friedrich-Christian Schroeder: Der Täter hinter dem Täter · Ein Beitrag zur Lehre von der mittelbaren Täterschaft (1965) | Amazon #Anzeige